In Wirklichkeit nicht ganz so schnell
- die Lightshow am Sinziger Bahnhof.
Animation: allgrafics
Nicht daß bei der DB Ag nun der Groschen
gefallen wäre und der Bahnhof nun gereinigt wird, nein,
vielmehr eröffnete der Stadtrat der Stadt Sinzig die Beleuchtung
des Bahnhofsvorplatzes.
Erfolgskonzept
in neuen Händen - Aktivgemeinschaft übernimmt Rabattmärkchen
Sinzig. „Das Kind hat laufen gelernt – nun
beginnt für die Rabattmärkchen eine neue Ära“ kommentierte
der Sinziger Wirtschaftsförderer Sebastian Römer
die Übergabe des Rabattsystems „Barbarossamärkchen“ an
die Aktivgemeinschaft. Erst ein Jahr ist dieses Kundenbindungs-System
alt, doch es hat in der Barbarossastadt zahlreiche Stammkunden
gebunden und viele neue Kunden für die einheimische Geschäftswelt
angeworben. Rund 1.300 volle Heftchen wurden bislang umgetauscht,
das entspricht einem Umsatz von etwa 400.000 Euro. Aus Anfangs
30 teilnehmenden Betrieben sind mittlerweile mehr als 50 Firmen
geworden, die Barbarossamärkchen ausgeben. Wenn auch die
Ausgabe der Märkchen durch gesetzliche Vorgaben oder Preisbindungen
nicht bei allen Produkten oder Leistungen gleichwertig erfolgen
darf, sind die Betriebe bestrebt, die Sammelleidenschaft der
Kunden entsprechend zu belohnen. Neben dem direkten Gewinn
in Höhe von 10 EUR für jedes eingelöste Heftchen
wurden unter den bisher teilnehmenden Kunden zusätzliche
Einkaufsgutscheine verlost. Die Auswertung zeigt, dass die
Kunden nicht nur aus Sinzig kommen, sondern in großer
Zahl aus Remagen, Bad Breisig und der Grafschaft. Erstaunlich
gut genutzt wird die Aktion auch von Kunden aus Bad Neuenahr-Ahrweiler,
dem Brohltal und dem Vinxtbachtal sowie aus dem Bonner Raum.
Auch hier kann von „guten Kunden“ gesprochen werden,
denn um ein volles Rabattheftchen einlösen zu können,
werden 60 Marken eingeklebt, also mindestens 300,00 € in
Sinzig ausgegeben. Die Beteiligung von so vielen Firmen fordert
auch organisatorisch einen gestiegenen Betreuungsaufwand. Da
werden Hefte abgeholt, durch die Händler Marken eingekauft
und volle Hefte wieder in Bargeld eingetauscht. „Wegen
der steigenden Beliebtheit des Barbarossamärkchens können
wir diese Zeit neben dem laufenden Stadtmarketing-Betrieb nicht
mehr aufbringen“ so Sebastian Römer. Froh ist er
darüber, dass der Vorstand der Aktivgemeinschaft einstimmig
beschlossen hat, die Aktion zu übernehmen und für
die Gewerbetreibenden fortzusetzen. „Die Aufgabe passt
zu uns, denn wir verstehen uns als Schnittstelle für Handel,
Handwerk und Dienstleistungsbetrieben in unserer Stadt“ so
der Vorsitzende der Aktivgemeinschaft, Reiner Friedsam. Ab
sofort ist die Kommunikationsberatung Friedsam, Koblenzer Str.
2, Tel. 90209-20 der Ansprechpartner für die Händler,
die Hefte oder Marken benötigen bzw. volle Hefte umtauschen
möchten. Die Verwaltung übernimmt künftig ein
Gremium, an dem die Stadt, Aktivgemeinschaft und Kreissparkasse
Ahrweiler beteiligt sind.
Aktivgemeinschaft
Ein Zusammenschluß der Gewerbetreibenden www.ag-sinzig.de
Das
Wetter heute
Der Weg zu uns
Anfahrt mit der Bahn
Aus der Stadt
Briefmarken
für Bethel – die
Erfolgsstory geht weiter
Sinzig. „Wenn es nicht Realität wäre, dann
könnte man an eine
Weihnachtsgeschichte von Charles Dickens
denken“ so Johannes Büchel, Pressesprecher der Stadt
Sinzig. Er hat Anfang des Jahres eine Sammelkiste für
gebrauchte Briefmarken im Rathaus aufgestellt Diese Briefmarken,
inzwischen wurden hier etliche Kilogramm gesammelt, werden
in den von Bodelschwing´schen Anstalten Bethel in
der hauseigenen Briefmarkenstelle aufbereitet. Hier verdienen
mit dieser Arbeit rund 25 Mitarbeiter mit Behinderungen ihren
Lebensunterhalt mit dieser Arbeit. Die Marken kommen in Päckchen
für Sammler zurück auf den Markt, besondere Stücke
werden an Sammler vermittelt.
Vor kurzem wurden bei ihm sechs komplette Briefmarkenalben
mit teils sehr alten Marken und mit wunderschönen Motivsätzen
aus aller Welt abgegeben. Darüber berichteten die Medien
ausführlich. So erfuhr auch die 85jährige Irmgard Pohren
von der Briefmarkenaktion im Sinziger Rathaus. Sie sprach am
Mittwoch bei Johannes Büchel vor und überreichte ihm
zwei dicke Alben für den guten Zweck. Der Inhalt ist wunderbar
und die dazu gehörige Geschichte ebenfalls. Irmgard Pohren
arbeitete in einer Bank in Bad Breisig und machte dort die Bekanntschaft
einer Dame aus Luxemburg. An die begehrten Briefmarken aus Luxemburg
war damals schon nicht ganz einfach heran zu kommen aber diese
Dame versorgte sie seit 1969 mit allen neuen Luxemburger Wohlfahrtsmarken
und zwar als Ersttagsblatt. Dieser Kontakt bestand bis
1989 und folgerichtig sind in diesen beiden Alben nun auch 180
Ersttagsbriefe fein ordentlich gesammelt, teilweise sogar mit
alten Zeitungsberichten über die damalige Herausgabe der
Marke. „Ich wollte, dass sie in gute Hände kommen“ so
Irmgard Pohren und das ist in jedem Fall gewährleistet.
Gemeinsam mit den erwähnten Markenalben wird auch diese
Sammlung Anfang des Jahres nach Bethel gebracht. Auch diese Ersttagsbriefe
sind Zeitgeschichte.
Da
erinnern Ausgaben an das 10jährige Bestehen von Europa,
an Regenten, Olympiaden und andere Ereignisse. Herzlich dankte
Büchel der Spenderin und sicherte ihr nochmals zu, dass
die philatelistischen Kostbarkeiten in die richtigen Hände
kommen.
24.
Rheinland – Meisterschaft 7 – Schräm
Vorführung
des Rheingymnasiums
Schirmherrin: Landtagsabgeordnete Anke Beilstein
7 – Schräm
Rheinland-Meisterschaft
Am Sonntag, 7. Januar 2007 wird nunmehr
bereits die 24. Rheinland-Meisterschaft im 7 – Schräm
(auch bekannt als Ström, Siwwe-Ström oder Sibbe-Schröm)
ausgetragen. Dann kommen die Freunde dieses beliebten Kartenspiels
wieder nach Ulmen/Eifel zu dieser weit bekannten Großveranstaltung
der unterhaltsamen Kartenkunst und spielen um Sieg und Ehre.
Bei der diesjährigen Veranstaltung, unter der Schirmherrschaft
der Landtagsabgeordneten Anke Beilstein, sind in der Einzelwertung Preise
und Pokale bis zum 60. Platz zu gewinnen. Der Rheinlandmeister
erhält neben dem Siegerpokal eine Prämie von 300
Euro. Für den Vizemeister gibt es einen Pokal und eine
4-tägige Reise nach Berlin (incl. Unterkunft, Verpflegung,
Fahrt und Programm) zu gewinnen, der Dritte erhält einen
Pokal und 100 Euro.
Zusätzlich werden in einer separaten Wertung Preise und
Pokale an Damen und Mannschaften vergeben. Um in einer Mannschaft
zu spielen, können sich vier beliebige Teilnehmer zu einer
Mannschaft melden. Das Turnier ist offen, jeder kann teilnehmen.
Als Unkostenbeitrag wird ein Startgeld von 10,00 € erhoben.
Anmeldungen sind bis Turnierbeginn um 14 Uhr im Bürgersaal
Ulmen möglich.
Alle 7-Schräm-Freunde, jung und alt, Anfänger und „Fortgeschrittene“ lädt
der Ausrichter, der 7-Schräm-Club Ulmen recht herzlich ein.
Weitere Informationen bei Erich Michels, Tel. 02676-608, Email: Siebenschraem@aol.com
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir laden herzlich ein:
Musik und Texte zum Advent
Mit einer kleinen Feier wollen wir
in der hektischen Vorweihnachtszeit einen bewussten Ruhepunkt
setzen, bei dem der ursprüngliche
Charakter der Adventszeit als Zeit der Vorbereitung zum Ausdruck
kommen kann.
Schülerinnen und Schüler tragen dazu ausgewählte
Musik und Texte vor.
Mittwoch, 20. Dezember 2006, 17.30 Uhr
Kirche St. Peter, Sinzig
Schon jetzt wünschen wir allen Schülern
und Lehrern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie
ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2007.
Mit freundlichen Grüßen
öffentliche
Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Die Gesellschafterversammlung der Bad Bodendorf-Kurbad GmbH
hat in ihrer Sitzung am 23.11.2006 den
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2005 der
Bad Bodendorf- Kurbad Gesellschaft mbH festgestellt und beschlossen,
den Jahresverlust durch die Gesellschafterin abzu-decken.
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Mario Burret, Ludwigshafen, hat den Jahresabschluss geprüft
und einen Prüfungsbericht erstellt.
Die Prüfungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 27 Absatz 3 EigAnVO Rheinland-Pfalz
ist der festgestellte Jahresabschluss öffentlich auszulegen.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungs-vermerk
und der Bestätigungsbericht können in der Zeit
vom 02.01.2007 bis 11.01.2007 während der üblichen Öffnungszeiten
bei den Stadtwerken Sinzig, Kölner Straße 24, eingesehen
werden.
Sinzig. Der Sinziger Stadtrat hat das überarbeitete Verkehrskonzept beschlossen,
dass jetzt Schritt für Schritt umgesetzt wird. Ab Montag, 11. Dezember wird
hierzu die Einbahnregelung in der Schlossstraße gedreht und dient damit
dem Verkehrsabfluss von der Ecke Markt/Bachofenstra0ße in Richtung
Barbarossastraße
Die diesjährige Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale auf
den städtischen Friedhöfen in Sinzig ergab, dass für die Grabmale
auf folgenden Grabstätten die Standsicherheit nicht gewährleistet
ist:
Grabstelle
lfd. Nr.
Friedhof
Feld
Reihe
Nr.
Name
1
Sinzig
AI
2
6
Berns, Margarethe
2
Sinzig
E
4
13 +14
Koch, Anna und Maria
3
Sinzig
H
5
9
Höhler, Emil
Albert
4
Sinzig
H
9
13
Everz, Johann Josef
5
Sinzig
N
2
8
Balakas, Emmanoil
6
Sinzig
V
1
11+12
Scheer, Edith und Franz
7
Bad Bodendorf
C
8
6
Werth, Anna
8
Bad Bodendorf
G
14
8
Elbracht, Josefine Auguste
9
Bad Bodendorf
I
4
5+6
Hoffmann, Rita und Werner
10
Bad Bodendorf
L
7
4
Heidemann, Gertrud
Die Nutzungsberechtigten der o.g. Grabstätten konnten durch die Friedhofsverwaltung
nicht ermittelt werden. Daher erfolgt auf diesem Wege eine öffentliche
Bekanntmachung.
Angehörige der Verstorbenen oder sonstige Personen, die Rechte an den
o.g. Grabstätten geltend machen, werden gebeten, sich
bis zum
29. Dezember 2006
mit der Friedhofsverwaltung unter Tel.: 02642/ 4001 – 65 oder mario.steffens@sinzig.de in
Verbindung zu setzen.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass bei
Grabstätten, an denen
bis zum o.g. Zeitpunkt keine Rechte geltend gemacht werden, die Einebnung von
Amts wegen erfolgt.
Jahresabschluss
zum 31.12.2005 – Betriebszweig Wasserversorgung
-
Der Rat der Stadt Sinzig hat in seiner Sitzung am 30. November 2006 den Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2005 der Stadtwerke Sinzig -
Wasserversorgung – festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in
Höhe
von € 116.786,26 der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Burret, Ludwigshafen, hat den Jahres-abschluss
geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und der
Bestäti-gungsbericht können in der Zeit vom 02.01.2007 bis 11.01.2007
während der üblichen Öffnungszeiten bei den Stadtwerken Sinzig,
Kölner Straße 24, eingesehen werden.
der Stadt Sinzig
- Eigenbetrieb Stadtwerke Sinzig -
nachfolgend:
Wasserversorgungsunternehmen (WVU)
vom 01. Dezember 2006
Inhaltsübersicht
Abschnitt: Vertragsabschluss 2
§ 1 Voraussetzung
und Verfahren für einen Vertragsabschluss 2
§ 2 Änderung
und Ergänzungen der Vertragsbedingungen 2
Abschnitt: Baukostenzuschuss 3
§ 3 Erhebung
von Baukostenzuschüssen 3
§ 4 Baukostenzuschüsse
bei Anschlüssen an vor dem 01. Januar 1981
errichteten
oder begonnenen Wasserversorgungsanlagen 3
§ 5 Baukostenzuschüsse
bei Anschlüssen an nach dem 01. Januar 1981
errichteten
oder begonnenen Wasserversorgungsanlagen 3
§ 6 Maßgebende
Grundstücksfläche 4
§ 7 Maßgebende
Anzahl der Vollgeschosse 5
§ 8 Baukostenzuschüsse
für erhöhte Leistungsanforderungen 6
Abschnitt: Hausanschluss 6
§ 9 Hausanschluss 6
§ 10 Kostenerstattung
für Hausanschlüsse 8
Abschnitt: Messeinrichtung 9
§ 11 Messeinrichtung 9
§ 12 Messeinrichtungen
an der Grundstücksgrenze 9
§ 13 Nachprüfung
von Messeinrichtungen 10
§ 14 Ablesung 10
§ 19 Umsatzsteuer 12
§ 20 Inkrafttreten 12
Gemäß § 11 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung
gelten die nachfolgenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen
für die Versorgung mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgung (ZVBWasser) für alle Anschluss- und Versorgungsverträge
mit dem WVU. Die ZVBWasser ergänzen die Regelungen der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung
mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750,
berichtigt BGBl. I S. 1067).
I. Abschnitt:
Vertragsabschluss
§ 1
Voraussetzungen und Verfahren für einen Vertragsabschluss
Das WVU schließt gemäß § 9 der Allgemeinen
Wasserversorgungssatzung auf Antrag einen Vertrag über
die Wasserversorgung mit dem Anschlussnehmer zu den nachstehenden
Bedingungen ab, sofern auch die übrigen Voraussetzungen
dieser Satzung vorliegen (Anschluss- und Versorgungsvertrag).
Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer oder
der dinglich Nutzungsberechtigte im Sinne des § 2 Nr.
4 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung.
Ist der Anschlussnehmer eine Wohnungseigentümergemeinschaft
im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), wird
der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
abgeschlossen. In diesem Fall haftet jeder Wohnungseigentümer
gegenüber der Stadt Sinzig als Gesamtschuldner. Hinsichtlich
der Vertretung gelten die Regelungen des § 2 Nr. 4 der
Allgemeinen Wasserversorgungssatzung.
Der Anschlussnehmer stellt beim WVU einen Antrag auf Abschluss
eines Vertrages auf einem besonderen Vordruck, der beim WVU
erhältlich ist. Mit der Unterzeichnung des Antrages
bzw. Vertrages erkennt der Anschlussnehmer die AVBWasserV
sowie diese ZVBWasser als Vertragsinhalt an. Der Anschlussnehmer
trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Wird Wasser entnommen, ohne dass ein schriftlicher Antrag
gestellt wurde, erfolgt die Versorgung ebenfalls zu den Bedingungen
der AVBWasserV sowie dieser ZVBWasser auf Grund eines faktischen
Vertragsverhältnisses
§ 2
Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen
Diese ZVBWasser können einschließlich der Anlagen,
die Bestandteil der ZVBWasser sind,
geändert oder ergänzt werden. Die Änderungen bzw. Ergänzungen
werden vom Stadtrat beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. Sie gelten
damit als zugegangen und werden Bestandteil des Anschluss- und Versorgungsvertrages
mit dem WVU.
Problemzone
Bahnhof
Stadt ist verblüfft über
Reaktion der Bahn Sinzig. Die Stadt Sinzig verschönert und verbessert derzeit
eine Anlage, die ihr überhaupt nicht gehört. Die Rede
ist vom Sinziger Bahnhof, genauer gesagt, vom Bahnhofsumfeld, das
derzeit mit großem finanziellen Aufwand hergerichtet wird.
Das Ende der Baumaßnahme ist absehbar und für die neuen
Anlagen gibt es schon viel Lob von Bahnkunden. Dieses Lob gibt
es jedoch nicht, wenn die Kunden das eigentliche Bahngelände
betreten. Die Bahnsteige machen einen tristen und sehr schmutzigen
Eindruck und insbesondere die veraltete Unterführung ruft
durch Urin und andere Verunreinigungen oftmals Brechreiz hervor.
Die Stadt reagierte auf zahlreiche
Klagen von Sinziger Bürgerinnen
und Bürgern und entschloss sich flexibel, seitens der
Stadt zusätzliche Reinigungen zu veranlassen, damit aus
dem Bahnhof wirklich eine Visitenkarte für die Stadt wird.
Die Reaktion der Bahn jedoch rief im Rathaus Verblüffung
und blankes Unverständnis hervor. Bei einem Termin vor
Ort erklärte ein Bahnmitarbeiter, zusätzliche Reinigungen
seien nicht erforderlich. Weitere Reinigungsarbeiten seien
von ihm zu genehmigen, da es sich um Bahngelände handelte
und eine Abgabe des Schlüssels für den Raum mit einem
Wasseranschluss sei auch nicht ohne Weiteres möglich.
Auf die Anregung des städtischen Mitarbeiters bei diesem
Ortstermin, doch wenigstens die Treppen und den Bodenbelag
der Unterführung einmal gründlicher reinigen zu lassen,
führte der Bahnmitarbeiter lediglich Gründe ins Feld,
warum dies nicht möglich sei.
Für völlig inakzeptabel hält Bürgermeister Wolfgang Kroeger
diese Reaktion. Nach dem Motto „Außen hui und innen Pfui“ werde
die jetzige Millionensanierung ad absurdum geführt. „Der Stadtrat
wird sich mit diesem unappetitlichen Thema in nächster Zeit in den städtischen
Gremien befassen müssen“ so Bürgermeister Wolfgang Kroeger.
Schandfleck Seuchen-Bahnhof Sinzig
Unglaublich! Während in Dresden, Berlin und Hamburg Prachtbauten
für mehrere Millionen € entstehen und Bahnhof Berlin
mit "Europas größtem Swarovski-Baum. Der wertvollste
Weihnachtsbaum, den Berlin je hatte" wirbt, müssen
die Sinziger Kunden der DB Ag immer noch durch Urinlachen
waten.
Der Prachtbau Bahnhof Dresden wurde
in diesen Tagen eröffnet.
Foto: DB AG/Krumnow
Am 27. November gehen Lichter
an für Europas größten Swarovski-Baum.
Der wertvollste Weihnachtsbaum, den Berlin je hatte,
wird vom 27.November bis zum 8. Januar 2007 im Berliner
Hauptbahnhof im vollem Glanz erstrahlen; Bildmontage
Foto: DB AG/Baufeld
Aus
der Kreisverwaltung
NEUE
WEGE BEI STRAFVERFAHREN GEGEN JUGENDLICHE
Jugendgerichtshilfe will Fachdienste frühzeitig vernetzen
- Richter-Weisungen pädagogisch sinnvoll umsetzen
Bei Strafverfahren gegen Jugendliche geht das Kreis-Jugendamt
Ahrweiler neue Wege. Unter Federführung der Jugendgerichtshilfe
im Kreishaus hat sich ein breit angelegter Arbeitskreis gebildet,
der künftige Perspektiven auslotet, neue Ansätze diskutiert
und nach Präventionsmaßnahmen sucht. "Vernetzung möglichst
aller Fachgebiete" lautet der Kerngedanke.
Am Tisch des Gremiums, das jetzt mit rund 30 Experten tagte:
einerseits die Jugendgerichtshelfer des Kreises, die Jugendpfleger
der Kommunen, der Jugendhilfeverein, die Caritas und die Schulsozialarbeiterinnen
der Berufsbildenden Schule - andererseits die Jugendsachbearbeiter
der Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendrichter und Bewährungshelfer.
Die Fakten: Im Jahr 2005 begingen Jugendliche im AW-Kreis rund
1.200 Straftaten. Für 2006 wird etwa die gleiche Zahl erwartet.
Auf Platz 1 der Rangliste stehen Diebstähle, gefolgt von
Verkehrsdelikten, Körperverletzung und Drogenmissbrauch.
Vereinzelt zeigt sich ein neuer
Trend: Kriminalität über Medien, beispielsweise mit
Drohungen per SMS. Solche Straftaten gehen auf das Konto der
14- bis 21-Jährigen.
Wo liegen die neuen Ansätze der Jugendhilfe? Als Reaktionsweisen auf die
Straftaten hat die Jugendgerichtshilfe zusammen mit dem Jugendhilfeverein den "Sozialen
Trainingskurs" eingerichtet. Hier sollen sich die Jugendlichen in Gruppenabenden
mit ihren Straftaten auseinandersetzen und diese aufarbeiten. Ein weiteres Kooperationsprojekt
mit den Jugendpflegern wurde bereits in der Gemeinde Grafschaft umgesetzt. Jugendliche
Straftäter legten mit Hainbuchenpflanzen einen Irrgarten an, der ihnen -
symbolisch - helfen soll, die Irrwege der Straftaten zu verlassen. Einen weiteren
Weg, richterliche Weisungen pädagogisch sinnvoll umzusetzen, schlagen mehrere
Kooperationspartner in Sinzig ein.
Beim jüngsten Arbeitstreffen stellten die Jugendsachbearbeiter der Polizei
ihre Präventionsprojekte vor, die sie insbesondere mit Schulen leisten.
Die drei Jugendgerichtshelfer im Kreis-Jugendamt, Heike Schulden, Peter Podehl
und Burkhard Müller, wollen künftig verstärkt präventiv,
sprich vorbeugend, arbeiten. Dazu zählt vor allem die Zusammenarbeit mit
Sozialarbeitern, Jugendpflegern, Schulen und weiteren Beteiligten. Auch hier
gilt der Kerngedanke: Vernetzung der Fachdienste und Schlüsselpersonen vor
Ort.
NEUER
ENTSORGER FÜR DIE GELBE TONNE
DERNAUER
WEINGUT STELLT AMTIERENDE MAJESTÄT
Veränderte Leerungstage für Städte
Sinzig und Bad Breisig
Auf Neuerungen bei der gelben Wertstofftonne macht der Abfallwirtschaftsbetrieb
Kreis Ahrweiler (AWB) für 2007 aufmerksam. Für Teile
der Städte Sinzig und Bad Breisig gelten neue Leerungstage.
Kreisweit sollen die Tonnen am Abfuhrtag bereits frühmorgens
um 6 Uhr an der Straße stehen - wobei die meisten Bürger
die Mülltonnen ohnehin am Vorabend an die Straße rollen.
Grund für die Umstellungen: Ab 1. Januar 2007 übernimmt
die Firma Schömackers Umweltdienste GmbH & Co. KG mit
ihrer Niederlassung in Sinzig die Leerung der gelben Tonnen im
Kreis Ahrweiler. Die Firma wurde von den Unternehmen "Der Grüne
Punkt - Duales System Deutschland" für drei Jahre mit dem
Einsammeln der Leichtverpackungen aus der gelben Tonne beauftragt.
Schömackers arbeitet ab 6 Uhr. Nur die dann bereit stehenden
gelben Tonnen können geleert werden.
Stadt Sinzig: In den Abfuhrbezirken 2, 6, 7 und 10 wird die gelbe
Tonne künftig montags geleert. Leerungstag für die
graue Restmülltonne und die braune Biotonne bleibt der Donnerstag.
Stadt Bad Breisig: In den Abfuhrbezirken 4, 5, 6 und 7 wird die
gelbe Tonne immer dienstags geleert. Leerungstag für Rest-
und Biomüll bleibt unverändert der Montag. Der AWB
rät, die neuen Leerungstermine im neuen Abfallratgeber nachzulesen.
Der Abfall-Ratgeber 2007 wird vor Weihnachten
an alle Haushalte im Kreis Ahrweiler verteilt. Die Broschüre im A5-Format
nennt alle Sammeltermine, enthält die Anforderungskarten
für Sperrmüll, Elektroschrott sowie Problemabfälle
und liefert zahlreiche Infos zur Abfallentsorgung im Kreis Ahrweiler.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) hat 70.000
Exemplare drucken lassen. Das Heft, das per Hauspost in die Briefkästen
kommt, zeigt Fotos von interessanten Menschen, die sich im AW-Kreis
wohlfühlen.
Neben der Broschüre Abfall-Ratgeber gibt es noch den länglichen
Abfallkalender. In diesen Kalender lassen sich die individuellen
Entsorgungstermine für das neue Jahr eintragen. Der Wandkalender
muss abgeholt werden. Er liegt kostenlos aus bei allen Geschäftsstellen
der Kreissparkasse Ahrweiler, den Volks- und Raiffeisenbanken,
den Rathäusern der Städte und Verbandsgemeinden sowie
der Kreisverwaltung Ahrweiler.
Die Patenschaft des Kreises Ahrweiler
mit Ruanda lebt. Eine Spende von 400 Euro fließt jetzt aus Ahrweiler in die Gemeinde
Nshili. "Auch in diesem Jahr unterstützen wir ein landwirtschaftliches
Projekt und helfen damit den Menschen vor Ort und direkt", erklärte
Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Zugleich richtete er einen
Dank an jene Bürger, die für das Ruanda-Konto des AW-Kreises
gespendet haben.
Die Association "Adenya" will den Lebensstandard der Menschen
verbessern und errichtet mit dem Geld einen Stall für die
Ziegenzucht. Der Kreis unterhält seit 1988 eine Patenschaft
mit der ruandischen Gemeinde. Als "Partnerschaft von unten" soll
sie eine möglichst direkte Verbindung von Mensch zu Mensch
herstellen. So versucht die Kreisverwaltung, Spendengelder für
den Aufbau notwendiger Einrichtungen fließen zu lassen.
2005 half eine Kreisspende, Saatgut und Ackergeräte zu kaufen.
Wer in Nshili helfen möchte: Bei der Kreissparkasse Ahrweiler
ist ein Spendenkonto eingerichtet (Kontonummer 821 900). Der
Kreis unterstützt seit 1985 die frühere Gemeinde Kivu,
die mittlerweile Nshili heißt.
Die Landrats-Rundreise zu Weingütern führte jetzt nach
Dernau, wo Dr. Jürgen Pföhler Wein für Veranstaltungen
und Repräsentationszwecke des Kreises Ahrweiler kaufte.
Und zwar im Weingut "Gebrüder Bertram", wo dem Kreis-Chef
der 2005er Spätburgunder Dernauer Schieferlay halbtrocken
und der 2004er Spätburgunder "1904" Qualitätswein
trocken empfohlen wurden.
Das Haus Bertram sei "ein Fremdenverkehrs- und ein Familienunternehmen
in Reinkultur, bei dem alle anpacken", befand der Landrat. Vater
Reinhold sowie die Kinder Stefanie, Christian und Markus Bertram
stellten ihren Berieb vor, zu dem eine Straußwirtschaft
gehört. Mit der 22-jährigen Tochter Stefanie stellt
das Weingut zugleich die amtierende Dernauer Weinkönigin.
WENIGER
ANGELSCHEINE GEFISCHT
Das Ergebnis der jüngsten Fischerprüfung fällt
gegenüber den Vorjahren etwas ab. Zwar haben 29 der 34 Teilnehmer
den Abschlusstest vor dem Prüfungsausschuss des Kreises
Ahrweiler bestanden und damit den erforderlichen Sachkundenachweis
für die Fischereiausübung erbracht. Mit 15 Prozent
lag die Durchfallquote jedoch über dem Schnitt der vergangenen
Jahre, als sieben bis zehn Prozent ohne Angelschein nach Hause
gingen. Die fünf durchgefallenen Bewerber können ihre
Prüfung im Juni 2007 wiederholen.
Die angehenden Petrijünger hatten im Vorfeld der Fischerprüfung
einen mindestens 35-stündigen Vorbereitungskurs absolviert.
Dabei wurden sie geschult in Fisch-, Gewässer- und Gerätekunde,
entsprechenden Gesetzen sowie im Tier- und Naturschutz. Zudem
lernten sie den praktischen Gebrauch der Fanggeräte und
die Behandlung der gefangenen Fische. Die angehenden Fischer
wurden nach einem landeseinheitlichen Fragebogen schriftlich
geprüft. Sieben der zehn Fragen aus jedem Wissensgebiet
mussten richtig beantwortet werden.
Die Fischereiorganisationen im Kreis Ahrweiler bieten für
die nächste Fischerprüfung, die am 1. Juni 2007 stattfindet,
wieder Vorbereitungskurse an. Die Termine werden noch bekannt
gegeben. Abschließender Hinweis aus der Kreisverwaltung:
Für die Ausstellung und Verlängerung des staatlichen
Fischereischeins sind die Verwaltungen der Städte und Verbandsgemeinden
zuständig.
AUCH
DIE MÜLLMÄNNER
FEIERN WEIHNACHTEN
Weil auch die Müllmänner mit
ihren Familien Weihnachten feiern, gibt es einige Terminverschiebungen
bei der Abfallentsorgung.
Die braunen Biotonnen werden zunächst früher als gewohnt
geleert: statt Montag, 25. Dezember (1. Weihnachtstag), bereits
am Samstag, 23. Dezember. Anschließend verschieben sich die
Termine um je einen Tag nach hinten: von Dienstag, 26. Dezember
(2. Weihnachtstag), auf Mittwoch (27.) und so weiter sowie von
Freitag auf Samstag.
Die schwarzen Restmülltonnen werden wegen Neujahr in der 1.
Kalenderwoche (ab Montag, 1. Januar, Neujahr) ebenfalls um einen
Tag nach hinten verschoben, also von Montag auf Dienstag und so
weiter sowie von Freitag auf Samstag.
Für die übrigen Abfallarten gelten die im Abfallratgeber
genannten Termine. Die Terminverschiebungen wegen Feiertagen sind
im Abfallratgeber 2006 auf Seite 29 nachzulesen. Der neue Abfallratgeber
für 2007 wird bis Jahresende per Hauspost zugestellt.
KIGA
KRIPP WIRD SANIERT
Für Sanierungsarbeiten im katholischen Kindergarten in Remagen-Kripp
gibt der Kreis Ahrweiler einen Zuschuss von 14.300 Euro. Das hat
der AW-Jugendhilfeausschuss unter dem Vorsitz von Landrat Dr. Jürgen
Pföhler beschlossen. In Kripp stehen diverse Reparaturen an:
innen im Waschraum, außen im Sandkastenbereich und an den
Palisaden. Gesamtkosten: 44.000 Euro.
Aus
den Parteien
Auch
SPD-Bundesjustizministerin gegen Abgabe auf Personalcomputer – GEZ-Gebühr
verfassungswidrig?
Christian Baldauf / Erwin Rüddel: Stopp
für „PC-Steuer“ Vor dem Hintergrund der
Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont haben der
CDU Landes- und Fraktionsvorsitzende, Christian Baldauf und
der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Erwin
Rüddel, den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder,
Ministerpräsident Beck, erneut aufgefordert, die geplante
Rundfunkgebühr für Personalcomputer zum 1. Januar
2007 zu stoppen. Das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Moratorium
müsse fortgesetzt werden, bis insgesamt über das
Gebührensystem neu nachgedacht worden sei, so Baldauf
und Rüddel. Dies entspreche auch dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen
Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen. Gleichzeitig
verwiesen Baldauf und Rüddel darauf, dass die Diskussion
um die PC-Gebühren unvermindert und mit immer größerer
Heftigkeit geführt würde. So hätten sich neben
Wirtschaft und Verbänden und den CDU-Landtagsfraktionen
in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auch zahlreiche
Bundes- und Europapolitiker gegen die zusätzliche Gebühr
ausgesprochen. Auch die CDU-Bürgerschaftsfraktion im Bremer
Senat trete für eine Verlängerung des Moratoriums
ein. „Wenn sich dazu noch die Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries, die bekanntlich derselben Partei angehört wie Kurt
Beck, öffentlich gegen die Rundfunkgebührenpflicht
für PCs ausspricht, muss das Anlass zum Nachdenken sein.“
Gleichzeitig mehrten
sich Stimmen, so Rüddel, dass die geplante Erhebung einer
Abgabe auf PCs sogar verfassungswidrig sein könnte. Zu
diesem Ergebnis seien jedenfalls die Juristen des Deutschen
Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gekommen. Zur Begründung
hätten die Juristen erklärt, dass mit der Ausdehnung
der Gebühren auf Computer und UMTS-Handys eine Regel geschaffen
würde, die nicht vollzogen (weil nicht kontrolliert) werden
könne. In einem ähnlich gelagerten Fall, nämlich
der Besteuerung von Zinseinkünften, habe das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe mit dieser Begründung ein Veto eingelegt. Ähnlich
habe sich auch der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk-
und Telekommunikation VPRT, Jürgen Dötz, geäußert.
Im Übrigen sei den Befürwortern der Gebühr bis
heute offensichtlich immer noch nicht klar, wer alles von den
zusätzlichen Belastungen betroffen werde, so Baldauf.
Dies sei nämlich nicht alleine die Wirtschaft und mittelständische
Unternehmen, sondern auch alle Behörden auf Bundes-, Landes-,
Kommunaler Ebene, die Schulen, Fachhochschulen, Universitäten,
jede Art von Vereinen und nicht zuletzt die Kirchen mit ihren
Verwaltungen, Kliniken und Kindergärten.
MdL
Lang: Guter Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen
MdL
Lang: Bahnlärm konkret den Kampf ansagen
„Das neue Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz stellt
einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Kunden,
des Handels und des Verkaufspersonals dar. Es geht auf veränderte
Einkaufsgewohnheiten ein. Eine komplette Freigabe der Öffnungszeiten
an Werktagen findet nicht statt. Dieser Schutz kommt vor allem
Frauen zugute, die den größten Teil der Beschäftigten
im Einzelhandel stellen. Auch die Nachtruhe in den Innenstädten
wird geschützt“, fasst der Landtagsabgeordnete Bernd
Lang (SPD) die neuen für Rheinland-Pfalz geltenden Bestimmungen
zusammen.
Die Regelungen im Einzelnen:
Werktags können Läden bis 22 Uhr öffnen.
An bis zu acht Tagen im Jahr können Kommunen eine
lange Verkaufsnacht bis sechs Uhr des kommenden Tages einräumen.
An Samstagen und Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich
nur bis 24 Uhr.
Maximal kann es darüber hinaus vier verkaufsoffene
Sonntage geben.
Die üblichen Zeiten der Hauptgottesdienste (Sonntag
6 bis 11 Uhr) bleiben geschützt.
Bernd Lang: „Mit dieser Fortentwicklung des Ladenöffnungsgesetzes
ist ein fairer Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen
gefunden worden.“
„Die Länderverkehrsminister haben einmütig
ein Sonderprogramm des Bundes gefordert, um Güterwaggons
zu modernisieren und mit geräuscharmen Bremssystemen auszustatten.
Hierfür sollen über eine Reihe von Jahren jeweils
60 Millionen Euro bereitstehen. Die Initiative hierzu ging
vom rheinland-pfälzischen Verkehrsminister Hendrik Hering
(SPD) aus“, fasste der Landtagsabgeordnete Bernd Lang
den Sachstand zusammen.
Mit diesem Sonderprogramm könnte Schritt für Schritt
Bahnlärm „an der Quelle“ bekämpft werden.
Bernd Lang: „Das ist besonders für das Rheintal von
enormer Bedeutung.“
Kultur
Die
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Die Kurse der VHS Sinzig beginnen in Kürze. Wie in jedem Semester
erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick. Weitere Einzelheiten
sind dem Programmheft zu entnehmen, das in alle Haushalte verteilt
wurde. Wer es nicht bekommen hat, kann es im Bürgerbüro
der Stadt Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 gerne anfordern.
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