Verbesserung der Wohnqualität oder Schildbürgerstreich? Viele Anwohner vermissen die Parkplätze
in der Ausdorferstraße. Wo vor der Sanierung am Straßenrand
geparkt werden konnte, ist nun der Platz zu eng. Waren vor
den Baumaßnahmen vom Brunnenplatz bis zur Linde bis zu
ca. 20 Parkplätze, je nach KFZ,
vorhanden, gibt es nun keinen Einzigen. Die Parkflächen
direkt an der Linde wurden von vier auf zwei gekürzt.
Auf der gesamten
Ausdorferstraße sind, laut erst jetzt veröffentlichten
Plänen,
nur acht Parkplätze vorgesehen. Zwar wurde eine Eigentümerversammlung
von der Stadt einberufen hier wurden, laut Angaben der anwesenden
Eigentümer, aber nur die Pläne
des gesamtem Verkehrkonzepts, auf denen zwar die Straßenführung,
nicht aber die Parktaschen zu sehen sind, gezeigt. Die
Detailansichten fehlten bei der Versammlung.
Auf Nachfrage bei der Stadt bekam man die Auskunft,
dass es "etwas weniger" Parkmöglichkeiten als bisher geben würde.
Dieses "etwas weniger" bedeutet in Zahlen neun Parkplätze anstatt
ca. 30.
Auf den zweiten Blick bieten die fehlenden Parkplätze allerdings
einen reizvollen Aspekt.
Es gibt mehr Platz zum Flanieren, die breiten Gehwege können
mit Blumenkästen, und anderen dekorativen Gegenständen hübsch
gestaltet werden, kleine Sitzgruppen mit Tischen und
Stühlen, die zu einem Gläschen einladen sind denkbar, ja sogar
die gute alte Bank vor dem Haus könnte hier wieder aufgestellt
werden. Auch
hätten Einzelhändler die Möglichkeit durch
Plakate, Warentische oder Konfektionsständer auf ihre Angebote
aufmerksam zu machen.
Nach Augenmaß ist der Bürgersteig
zum Parken zu schmal
Unklar bleibt nachwievor die Frage, ob die Parkplätze absichtlich
nicht eingeplant und die Bevölkerung durch fehlende Informationen
im Unklaren gelassen, oder ob sie einfach nur vergessen
wurden.
Nach Auskunft des Bauamts ist es im
Nachhinein immer noch möglich Parkplätze anzulegen. Wie man
die Ausdorferstraße nun gestaltet liegt am Engagement der Bürger
und am guten Willen der Stadt.
"Wo sind sie nur?"
fragt sich nicht nur Reiner Friedsam von der Aktivgemeinschaft
Erinnern Sie sich noch? Unbeschwertes
Parkvergnügen auf der Ausdorferstraße.
Aktivgemeinschaft
Ein Zusammenschluß der Gewerbetreibenden www.ag-sinzig.de
Das
Wetter heute
Der Weg zu uns
Anfahrt mit der Bahn
Aus der Stadt
Sinziger
Frühlingserwachen
Verkaufsoffener Sonntag am 1. April in Sinzig
Mit dem „Sinziger Frühlingserwachen“ erwartet
die Besucher am 1.April wieder ein buntes Angebot an Aktivitäten
und Angeboten in der Sinziger Innenstadt. Die meisten Geschäfte
in der Stadt haben geöffnet und der Einzelhandel präsentiert
seine Vielfalt und Leistungsfähigkeit. Mit einem bunten
Rahmenprogramm mit Live Musik, Kinderunterhaltung und dem beliebten
Aktivhasen-Gewinnspiel lädt die Aktivgemeinschaft zu einem
erlebnisreichen Frühlingsnachmittag für die ganze
Familie ein.
Viele Einzelhändler warten mit
pfiffigen Aktionen und Angeboten auf
Neben den Cebit-Neuheiten, historischen Apotheken-Gefäßen
oder österliche Dekoration und Geschenkideen wie z.B.
Glasanhänger gibt es an dem verkaufsoffenen Sonntag auch
Super-Sonderangebote und Neuheiten aus dem Modellbau. Gewinnspiele,
Liedermacher und Birkenelexier versprechen Abwechslung und
Spaß für groß und Klein. In der Stadt werden
wieder Osterhasen unterwegs sein und bunte Ostereier an die
Besucher verteilen. Bestens gesorgt hat die Sinziger Gastronomie
für das leibliche Wohl. Qualitativ hochwertiger Genuss
zu einem ausgezeichneten Preis/Leistungsverhältnis.
Aktiver Schaufensterbummel mit attraktiven Gewinnen
Natürlich dürfen dabei auch die Aktivhasen nicht
fehlen. Bereits in den nächsten Wochen werden die Aktivhasen
wieder die Sinziger Bürger und Gäste beschäftigen.
Denn der Sinziger Einzelhandel veranstaltet wieder das sehr beliebte
Schaufenster-Gewinnspiel. Versteckt haben sich die 6 putzigen
Kerle in den Schaufenstern der örtlichen Fachgeschäfte
und Dienstleistungsunternehmen.
Mit dieser Aktion will die Aktivgemeinschaft besonders auf
die Vielfalt und Qualität des vorhandenen Waren- und Dienstleistungsangebotes
aufmerksam machen. „Die Geschäfte in der Innenstadt
haben ein überraschend vielseitiges Angebot“ war
das Fazit vieler Teilnehmer in den Vorjahren.
Und am 1. April findet im Rahmen des „Sinziger Frühlingserwachen“ zum
Abschluss die Ziehung der Gewinner für die attraktiven
Einkaufsgutscheine statt. Teilnahmekarten gibt es bei allen
teilnehmenden Fachgeschäften. Mitmachen lohnt sich!
Auch die fleißigen Sammler der Barbarossa-Rabattmärkchen
können sich bereits heute freuen: denn an dem Verkaufsoffenen
Sonntag werden unter den bis dahin eingelösten RabattMarkenheftchen
wieder wertvolle Einkaufsgutscheine verlost.
Weitere Infos unter: AG Sinzig, Tel. 02642/ 902090
Sinziger
Sommer startet- Kirchplatzflohmarkt in Sinzig
Sinzig. Der Sinziger Sommer 2007 beginnt
mit dem dritten großen
Kirchplatzflohmarkt am 14. April von 10 Uhr bis in den Nachmittag
im Herzen der Sinziger City. Das besondere an diesem Flohmarkt,
den sich das Stadtmarketing und die Aktivgemeinschaft für
den Sinziger Sommer ausdachten: es wird ein Flohmarkt ausschließlich
mit privaten Anbietern, also ohne professionelle Händler
sein.
Damit der Kirchplatz so richtig schön voll wird und viel
Auswahl zum Suchen und Stöbern geboten wird, würden
sich die Veranstalter über eine große Beteiligung
freuen und erheben nur ein geringes Standgeld für einen
wohltätigen Zweck. Für Kinder bis 16 Jahre, die Ihre
Spielsachen in einer Kinderecke verkaufen können, fallen
natürlich keine Standgebühren an. Es gilt aber einige
Regeln zu beachten. Eine vorherige Anmeldung ab März beim
Tourist-Service Sinzig, Tel. (0 26 42) 98 05 00 ist unbedingt
erforderlich, um eine gewisse Ordnung zu ermöglichen und
genügend Plätze einzuteilen. Autos und Hänger
werden auf dem Kirchplatz, der ja Fußgängerzone
ist, nicht geduldet. Die Händler werden gebeten, ihr Auto
auf den umliegenden Parkplätzen abzustellen und die Ware
von dort auf den Kirchplatz bringen. Auf dem Kirchplatz steht
Ordnungspersonal für die Einteilung der Plätze zu
Verfügung. Angeboten werden kann alles, was unter die
Begriffe Antiquitäten, Kunst, Kitsch und Krempel fällt.
Dies schließt aber Neuwaren aus. Handyschalen und Zugbundhosen
wird dieser Flohmarkt also nicht bieten, aber sicher so manches
Schätzenchen von Omas Dachboden oder aus dem Kinderzimmer.
Überhaupt
freut man sich bei der Stadt auf viele Kinder, die diesen Flohmarkt
nutzen, um fleißig mit zu Handeln. Zugelassen sind neben
Kindern und Erwachsenen auch Sinziger Vereine und Einrichtungen
wie Schulen und Kindergärten. Auch sie können gerne
durch den Verkauf von Flohmarktartikeln die Kasse aufbessern.
Vielleicht befindet sich im Schulkeller noch ein alter Globus
oder die schon angestaubte Krähe aus dem Biologieunterricht
früherer Tage?
In Kindergärten
sind vielleicht Spielsachen doppelt? Sicherlich Fälle
für den dritten Kirchplatzflohmarkt in Sinzig. Wichtig
bei Flohmärkten ist die Fairness. Es sollten also keine
defekten Gerätschaften angeboten werden ohne dass diese
auch entsprechend als Bastelartikel oder Ersatzteile gekennzeichnet
sind. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist nicht
gestattet. Öffentliche Toiletten befinden sich im Erdgeschoss
des Rathauses. Und noch ein Hinweis: Auch Bücher sollten
auf diesem Flohmarkt nicht angeboten werden, denn dafür
gibt’s im Herbst den großen Bücherflohmarkt
im Rahmen des Leseherbstes.
Weitere Auskunft gibt’s gerne im Stadtmarketing.
Umliegende Parkplätze: Jahnfläche, unteres Parkdeck
an der Barbarossastraße, unter der B9, am Bahnhof.
Für das Sprudelnde Sinzig
anmelden
Sinzig. Am 09. und 10. Juni wird die
Sinziger Innenstadt wieder
sprudeln. Neben dem Profi-Radrennen am Samstag konnte die Aktivgemeinschaft
für die 18. Auflage bereits weitere Highlights in das
Programm aufnehmen. Angesagt hat sich der beliebte Hörfunksender
SWR mit seinem DINGmobil, die RWE-Erlebniswelt sowie die RC-Monster
Truck Freunde aus Erftstadt. In diesem Jahr können die
Besucher auch wieder „in die Luft gehen“ und Sinzig
aus der Vogelperspektive erleben. Möglich machen dies
die „Fliegerfreunde Rhein-Mosel-Lahn“, die
wieder mit ihren Gleitschirmen Tandemfliegen anbieten werden.
Das große Stadtfest wird nicht nur ein buntes Unterhaltungsprogramm
zu bieten haben, sondern auch ein riesiges Open-Air-Schaufenster
präsentieren. Handel, Handwerk und Gewerbe gehen buchstäblich
auf die Straße und zeigen ihre Leistungsfähigkeit.
Alle Gewerbetreibenden aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen
sind eingeladen, sich aktiv daran zu beteiligen. Ebenso können
die Sinziger Vereine das beliebte Stadtfest nutzen, um für
ihren Verein zu werben. Interessierte sollten sich jetzt bei
der Aktivgemeinschaft einen Platz reservieren. Infos und Anmeldungen
bei der Aktivgemeinschaft, Reiner Friedsam,
Tel. (0 26
42) 90 20 90 oder www.ag-sinzig.de.
Auch in diesem Jahr werden viele Highlights beim Sprudelnden
Sinzig geboten.
Ferienprogramm
des HOT
Auch in diesem Jahr
veranstaltet das HOT, Haus der offenen Tür in den Osterferien
ein Programm, daß sich sehen lassen kann.
Einen Ausflug nach Kommern, eine Führung unter fachkundiger Aufsicht
durch Sinzig, die Lieblingsplätze der Kinder und Jugendlichen
oder eine detektivische Spurensuche sind nur einige Aktionen
des HOT.
Das komplette Programm zum Ausdrucken mit dem Anmeldeformular
gibts hier.
zur 25. Sitzung des Stadtrates am Dienstag, den 27.03.2007,
18.00 Uhr, im Ratssaal (2. OG) des Rathauses, Kirchplatz 5, Sinzig
Dieser Termin wurde auf vielfachen
Wunsch von Ratsmitgliedern bezüglich des Beginns der Osterferien gewählt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
TOP 1: Umbesetzung im
a) Umwelt- und Grünflächenausschuss
b) Werksausschuss
c) Verbandsversammlung AZV
TOP 2: Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung
der Hauptsatzung
TOP 3: Antrag der CDU-Fraktion auf Gründen einer
Städtepartnerschaft mit Pederobba
TOP 4: Jahresabschluss der Stadtwerke Sinzig zum 31.12.2005
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-
TOP 5: Bauleitplanung der Stadt
Sinzig;
5.1 5. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Brühlsweg
Nr. 2“ in Sinzig
5.2 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Brühlsweg
Nr. 2“ in Sinzig
5.3 Bebauungsplanaufstellungsverfahren Gewerbegebiet „Alte
B9“ in Sinzig
5.4 8. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „4. Änderung
des Bebauungsplanes Koisdorf II“ in Sinzig-Koisdorf
5.5 -weitere Bauleitplanungen vorsorglich-
TOP 6: Beseitigung des Bahnübergangs in km 58,105
im Zuge der Eisenbahnstraße Sinzig-Süd/Bad Breisig
TOP 7: Vergaben
7.1 Ausbau der Ahrentaler Straße in Sinzig-Koisdorf
Straßenbauarbeiten
7.2 Grundschule Sinzig
WC-Trakt
Vergabe Ing.-Leistungen
7.3 Erweiterung und Sanierung Regionale Schule Sinzig
Außenanlagen
TOP 8: Mitteilung über eine Eilentscheidung nach § 48
GemO
Vergabe Dachdeckerarbeiten Regionale Schule in Sinzig
33. Sitzung des Bau-, Planungs-, Liegenschafts- und Verkehrs-
ausschusses am
Montag, den 26.03.2007, 17.00 Uhr, im Ratssaal (2. OG) des Rathauses,
Kirchplatz 5, Sinzig.
Tagesordnung:
-öffentlich –
TOP 1: Bauleitplanung
der Stadt Sinzig
1.1 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Brühlweg
Nr. 2“ in Sinzig
1.2 8. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „4. Änderung
des Bebauungsplanes Koisdorf II“
1.3 -weitere Bauleitplanungen vorsorglich-
– nichtöffentlich –
Energiekonzept Sporthalle
A, Städtische
Obdachlosenunterkunft, Errichtung eines Kunstrasenplatzes in
Sinzig, Bauanträge und Bauvoranfragen,
Vergaben.
Über die Offenhaltung von Verkaufsstellen in der Stadt Sinzig anlässlich
der Veranstaltungen
Frühlingserwachen am 01.04.2007
Sprudelndes Sinzig am 10.06.2007
Schön Tön am 04.11.2007
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss
vom 02.06.2003 (BGBl. 2003 Teil I S. 745) in Verbindung mit § 3
Nr. 3 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf
dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes
(AGSchZuVO) vom 26.09.2000 (GVBl. S. 379), zuletzt geändert
durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten
auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22.06.2004 (GVBl. S.
366), wird für die Stadt Sinzig mit Zustimmung der Aufsichts-
und Dienstleistungsdirektion folgende Verordnung erlassen:
§1 (1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Sinzig dürfen
aus Anlass der Veranstaltungen
Frühlingserwachen am 01.04.2007
Sprudelndes Sinzig am 10.06.2007
Schön Tön am 04.11.2007
von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet
sein.
§2 (1) Werden an den verkaufsoffenen Sonntagen Arbeitnehmer
länger
als 3 Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag
derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen.
Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder
Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstellen
geschlossen sein müssen, darf die Freizeit nicht gegeben
werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen
nicht beschäftigt werden.
§3 (1) Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über
Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und –dauer
der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
und über diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4 (1) Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter
Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5 (1) Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, Abs.
1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung können als Ordnungswidrigkeit
nach § 24 des Ladenschlussgesetzes geahndet werde.
(2) Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot
für Jugendliche können als Ordnungwidrigkeit nach § 58
Abs. 1 Nr. 14 des Jugendschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBI.
I S. 965) in der jetzt geltenden Fassung geahndet werden.
(3) Die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter
am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3, 1, Alternative
des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 17. Januar 1997
(BGBI. I S. 22) als Ordnungswidrigkeit verfolgt
§ 6 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung
im Amtsblatt der Stadt Sinzig in Kraft.
Sinzig, den 16.03.2007
gez.
Kroeger
Bürgermeister
Ö f
f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n
g
zur öffentlichen
Versammlung der Jagdgenossenschaft Westum am
Mittwoch, den 11. April 2007, 19.30 Uhr,
in der Gaststätte Herges
Tagesordnung:
Abnahme der Jahresrechnung 2006
Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2007
Verwendung der Jagdpacht 2007
Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez. Schneider
Jagdvorsteher
Ö f
f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n
g
Öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Löhndorf
am Freitag, den 30.03.2007,
20.00 Uhr in der Gaststätte „Zur Krähe“
Tagesordnung:
Abnahme der Jahresrechnung 2005
Abnahme der Jahresrechnung 2006
Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2007
Verwendung der Jagdpacht 2007
Verlängerung des Jagdpachtvertrages
Verschiedenes
Sinzig, 09.03.2007
Stadtverwaltung Sinzig
gez. A. Krahe
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
E
I N L A D U N G
15. Sitzung des Werkausschusses am Dienstag, 27. März
2007, 17:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadt Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig
T a g e s o r d n u n g :
Öffentliche Sitzung:
Auftragsvergabe:
Erneuerung Regenwasserkanal und Wasserleitung in Sinzig-Bad Bodendorf, Dahlienweg
Auftragsvergabe:
Erneuerung der Mischwasserkanäle in Sinzig-Koisdorf, Ahrentaler Straße
u.a.
Im Anschluss hieran wird die Sitzung nichtöffentlich fortgesetzt, wobei
Mitteilungen der Verwaltung vorgesehen sind.
Sinzig, den 20. März 2007
gez.: Kroeger
Bürgermeister
Bekanntmachung
Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilung aus dem
Melderegister
Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem rheinland-pfälzischen
Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe
von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:
1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.
Antragsberechtigt sind Familienmitglieder (Ehegatte und
Kinder), die keiner oder
nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft
angehören wie der
Meldepflichtige.
2. Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenen oder
einer
anderen Person Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche
Freiheit oder ähnliche
schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
3. Für die Weitergabe von Meldedaten im Zusammengang von Wahlen an Parteien,
Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
im Rahmen von
sogenannten Gruppenauskünften.
4. Für eine „erweiterte Melderegisterauskunft“ oder eine „Gruppenauskunft“,
soweit
der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre
nachweist.
5. Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen. Das Widerspruchsrecht
kann innerhalb von zwei Monaten vor dem Jubiläum nicht
mehr ausgeübt werden.
6. Für die Weitergabe an Adressbuchverlage.
7. Für die Internetauskunft.
E I N L A D U N
G
zur gemeinsamen
32. Sitzung des Bau-, Planungs-, Liegenschafts- und Verkehrs-
ausschusses
sowie
25. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
am Montag, den 19.03.2007, 17.00 Uhr, Treffpunkt Saal
Schneider, Koisdorf, Anfahrt von der Römerstraße
aus. Die anschließenden Beratungen erfolgen im Ratssaal (2.
OG) des Rathauses, Kirchplatz 5, Sinzig.
Tagesordnung –nichtöffentlich-:
TOP 1: Grundstücksangelegenheiten,
TOP 2: Informationen
Mit freundlichen Grüßen
Kroeger
Bürgermeister
Ö f f e n
t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über
die Ergebnisse der Wertermittlung sowie Planwunschtermin
In dem Waldflurbereinigungsverfahren Vinxtbachtal, Landkreis Ahrweiler liegen
die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung am
Dienstag, 10.04.2007 für
die Ord.Nrn. 10 bis 250
Mittwoch, 11.04.2007 für
die Ord.Nrn. 251 bis 500
Donnerstag, 12.04.2007 für
die Ord.Nrn. 501 bis 773
jeweils in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00
Uhr in 53426 Schalkenbach in der „Jägersberghalle“
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu den vorstehend angegebenen
Zeiten sind Bedienstete des DLR zur Aufklärung und Erläuterung anwesend.
Zur Entflechtung des Besucherandranges bitten wir möglichst die Aufteilung
nach Ordnungsnummern einzuhalten.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der
Wertermittlung wird festgesetzt auf
Donnerstag, 12.04.2007, 17.00 Uhr in 53426 Schalkenbach in der „Jägersberghalle“,
zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die
Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Besitzstand wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt,
der die zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit den
Wertermittlungsergebnissen enthält. Den Nachweis bitten wir zum Termin
mitzubringen.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten
in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben
werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der
Wertermittlung als verbindlich festgestellt.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse
der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches,
der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem
die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache
der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke,
sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Flurbereinigungsgebietes
nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke
in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck
sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten
Flurbereinigungsgebietes einzusehen.
Ö f f e n
t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Freistellung der Wegetrassen in der
Waldflurbereinigung Vinxtbachtal
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat am 31.01.2007
beschlossen in diesem Jahr mit dem 1. Bauabschnitt der Wege in dem Flurbereinigungs-verfahren
Vinxtbachtal zu beginnen.
Mit dem Ausbau der Wege soll nach der Freistellung der Wegetrassen begonnen
werden. In diesem 1. Bauabschnitt sollen in der Gemarkung Königsfeld der
Weg 237 + Weg 240 + Weg 241 + Weg 242, in der Gemarkung Dedenbach der Weg 102
+ Weg 263 + Weg 301, in der Gemarkung Schalkenbach der Weg 176 gebaut werden. Bei
den Ortsbürgermeistern der betroffenen Gemeinden sind Karten ausgelegt,
aus denen jeder einzelnen Flurbereinigungseigentümer ersehen kann, ob
er von der Maßnahme betroffen ist.
Die Wegespur des 1. Bauabschnittes ist in der Örtlichkeit von einem Bediensteten
des DLR mit weißer Farbe an den Bäumen kenntlich gemacht worden.
Alle Bäume zwischen den weiß markierten, sowie auch die weiß markierten
Bäume selbst sind bis zum 30. April durch die betroffenen Grundstückseigentümer
zu entfernen. Das hierbei anfallende Holz kann bei Bedarf, direkt neben der
Wegetrasse, von den Eigentümern gelagert werden und dann später im
Jahr über den dann hier neu entstandenen Weg abtransportiert werden.
Die Wegeflächen der Eigentümer, die nach dem 30. April 2007 noch
nicht selbst geräumt haben, werden durch die Forstverwaltung bzw. den
VTG freigestellt. Das hierbei anfallende Holz wird von der Forstverwaltung
aufgearbeitet und geht in den Verkauf. Der erzielte Erlös dient hierbei
der Deckung der Unkosten für die Freistellungmaßnahme.
Im Auftrag
gez. Sebastian Turck
Hauptversammlung
MSC Sinzig
Sinzig. Am Freitag, 16. März findet um 20.00 Uhr im Clublokal „Zur
Post“ (Herges) in Westum die Jahreshauptversammlung des Motor-Sport-Club
Sinzig statt. Nach den Ehrungen einschließlich der Jahressiegerehrungen
werden der 1. Vorsitzende, der Sportleiter und der Schatzmeister ihre Berichte
vortragen. Unter dem Vorsitz eines Versammlungsleiters werden dann der 2. Vorsitzende,
der Schatzmeister drei Beisitzer und die Kassenprüfer neu gewählt.
Eine Vorschau auf die Aktivitäten des Jahres 2007, sowie die Tagesordnungspunkte „Anträge“ und „Verschiedenes“ runden
die Tagesordnung ab. Der Vorstand bittet um zahlreiche Beteiligung der Mitglieder.
Einladung
zu einer öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Sinzig am
Mittwoch, den 04. April 2007, 19.00 Uhr,
im Gasthaus Sentiacum, ehem. Zepp, Mühlenbachstraße
Tagesordnung:
Abnahme der Jahresrechnung 2006
Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2007
Verwendung der Jagdpacht 2007
Ergänzung des Jagdpachtverträge
Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Aus
der Kreisverwaltung
AHRTAL-RADWEG:
DER ENTSCHEIDENDE DURCHBRUCH
Finanzierung auch für Altenahr-Reimerzhoven geklärt - Landrat Pföhler:
In kurzer Zeit 52 Millionen Euro Bundesmittel für AW-Kreis
Mit der grundsätzlichen Zusage aus dem Bundesverkehrsministerium, dass
der Bund die Baukosten auch für den zweiten Teilabschnitt von Altenahr
nach Reimerzhoven übernimmt, ist beim Radweg durch das Ahrtal der entscheidende
Durchbruch gelungen. Damit werden die Lücken beider bislang fehlender
Teilabschnitte zwischen Altenahr flussabwärts nach Reimerzhoven und von
Reimerzhoven nach Laach bis 2009 geschlossen.
"Das ist der lang ersehnte Durchbruch", erklärten Landrat Dr. Jürgen
Pföhler und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr, Achim
Haag. Jetzt könne die Baulücke in einem der landschaftlich schönsten
und begehrtesten Streckenabschnitte geschlossen werden. Pföhler geht davon
aus, dass das Baurecht für beide Teilabschnitte noch 2007 kommt. Erst
kürzlich hätten weitere Gespräche mit allen Beteiligten stattgefunden.
Die jetzige Entscheidung sei das Resultat einer gemeinsamen Kraftanstrengung
in der Region und einer parteiübergreifenden Koalition in der Politik,
so Dr. Pföhler und Haag.
Von den beiden Lückenschlüssen im Herzen des Ahrtals
versprechen sich beide "bedeutend mehr Attraktivität für
den sanften Tourismus, neue Chancen für die Vermarktung
und damit weitere Impulse für die Fremdenverkehrswirtschaft." Bis
auf das kleine Teilstück bei Schuld an der Oberahr sei der
Ahrtalradweg dann durchgehend befahrbar - von der Quelle in Blankenheim
bis zur Mündung in Remagen-Kripp.
Was Pföhler besonders hervorhebt: "Binnen kurzer Zeit ist es uns gelungen,
Zusagen für mehr als 52 Millionen Euro an Bundesmitteln für wichtige
Infrastrukturvorhaben in den Kreis Ahrweiler zu holen." Dies seien der Lückenschluss
der Bundesstraße 266 (Ortsumgehung Bad Neuenahr, Heerstraße, Baubeginn
2009), der Bau des Lingenbergtunnels in Kreuzberg (Fertigstellung Herbst 2007),
der zweite Autobahnanschluss an den Innovationspark Rheinland in Grafschaft (Fertigstellung
2008/2009) sowie die beiden Teilstücke des Ahrtalradwegs Altenahr-Reimerzhoven
und Reimerzhoven-Laach.
SCHULTERSCHLUSS
BEI SCHULHEIZUNGEN
Kreis und Stadt im Nahwärmeverbund - Holzhackschnitzel-Anlage
für Schulzentrum Bachem - Pföhler: "Passt ideal in
unsere Philosophie"
Bei der künftigen Heizungsanlage im Schulzentrum Bachem
wollen der Kreis Ahrweiler und die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
einen ökologischen Nahwärmeverbund mit Holzhackschnitzelanlage
installieren. Der Kreis- und Umweltausschuss des Kreises hat
bereits grünes Licht gegeben. Der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler
wird das Thema in den nächsten Tagen beschließen.
"Dies wird das erste kommunale Umsetzungsprojekt unseres Biomasse-Masterplans",
freute sich Landrat Dr. Jürgen Pföhler über die
Zustimmung im Kreisausschuss. Der städtische Bürgermeister
Dr. Hans-Ulrich Tappe begrüßte die Entscheidung der
Kreisgremien ebenso. Beide sprachen beim geplanten Wärmeverbund
von einem "Vorbildprojekt, das neue ökologische Akzente
setzt, die Zusammenarbeit der Kommunen forciert und beiden Schulträgern
langfristig Energiekosten einspart".
Auch die Gemeinde Grafschaft ist in den Wärmeverbund einbezogen.
Die Grafschafter Hauptschüler besuchen die Hauptschule in
Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Zum Schulzentrum Bachem gehören die Erich-Kästner-Hauptschule
und die Sporthalle (Träger ist jeweils die Stadt) sowie
zwei Förderschulen in Trägerschaft des Kreises, nämlich
die Don-Bosco- und die Levana-Schule. Berechnungen gehen von
jährlich 2,16 Millionen Kilowattstunden an Energiebedarf
aus. Diese verteilen sich auf die Hauptschule (37,5 Prozent),
die Förderschulen (35 Prozent) und die Sporthalle (27,5
Prozent).
Für Pföhler passt der angepeilte Heizverbund "ideal in die Philosophie
des Kreises Ahrweiler, auf ökologische Technologien zu setzen". Konkret
nannte er das Drei-Säulen-Konzept beim Gebäude-Management - klassisches
Energiesparen, Solardächer und alternative Heizformen wie die Erdwärmeversorgung
der Nürburgring-Schule in Wimbach - sowie das Biomasse-Projekt; die neue
Heizung des Schulzentrums werde mit Holz aus dem Stadtwald und der Gemeinde Grafschaft
befeuert.
Die beiden kreiseigenen Förderschulen werden seit ihrer Fertigstellung Anfang
der 1970er Jahre per Fernwärmeleitung von der städtischen Hauptschule
aus mit Heizenergie versorgt. In der Hauptschule befinden sich drei Gaskessel,
die außerdem die städtische Sporthalle versorgen. Die Anlagen gelten
als veraltet.
NEUES
PROGRAMM FÖRDERT MITARBEITERBETEILIGUNG IM MITTELSTAND
EIGENHEIME
WERDEN WIEDER NEU GEFÖRDERT
Teilhabe am Erfolg für Beschäftigte, mehr Eigenkapital
für Betriebe
Auf das neue Programm für mehr Mitarbeiterbeteiligung in
mittelständischen Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten,
das vom Land Rheinland-Pfalz entwickelt wurde, machen die Wirtschaftsförderer
der Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam. Für die Beschäftigten
bringt das Programm mehr Teilhabe am Erfolg und eine stärkere
Identifikation mit den Zielen des Unternehmens. Die Arbeitgeber
profitieren vom Zuwachs an Eigenkapital.
Das Programm startet am 1. Mai 2007. Antragsunterlagen können
unter www.isb.rlp.de abgerufen
werden. Weitere Auskünfte erteilt die Investitions- und
Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter Ruf 06131/985-333, isb-foerderung@isb.rlp.de.
Kern des Programms ist ein Fonds, der bei der ISB als stille
Beteiligung zu 60 Prozent aus Beiträgen des Landes gespeist
und durch 40 Prozent Arbeitnehmeranteile ergänzt wird. Das
Gesamtbeteiligungskapital wird dann dem Unternehmen, ähnlich
wie ein Darlehen, für eine zehnjährige Regellaufzeit
zur Verfügung gestellt.
Im Gegenzug leisten die Unternehmen jährlich einen fünfprozentigen
Garantiezins, der sich im Erfolgsfall um weitere zwei Prozentpunkte
erhöht. Die Beteiligung des Arbeitnehmers muss zwischen
2.000 und 4.000 Euro liegen. Im Unterschied zum Darlehen führt
das RLPplus-Modell zu einer Aufstockung des betrieblichen Eigenkapitals.
Ein Beispiel verdeutlicht die Vorteile: Bei einer unterstellten
Beteiligungssumme von 10.000 Euro leistet der Mitarbeiter Zahlungen
in Höhe von insgesamt 4.000 Euro und das Land von 6.000
Euro. Bei einer erfolgreichen Unternehmensentwicklung erhält
der Beschäftigte während der zehnjährigen Regellaufzeit
Zinszahlungen von insgesamt 4.600 Euro und einen Schlussbonus
von 1.000 Euro.
Das ging schnell: Der Kompost aus Grünabfällen, den der
Kreis Ahrweiler beim Abfallwirtschaftszentrum "Auf dem Scheid" in
Niederzissen kostenlos zum Abholen zur Verfügung gestellt
hat, ist bereits vergriffen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb gibt
per Pressemeldung bekannt, sobald wieder neues Material vorliegt.
Es stammt ausschließlich von den Grünabfallsammlungen,
wird geschreddert, kompostiert und kann zur Bodenverbesserung verwendet
werden. Der Kompost auf der zweiten Abfallentsorgungsanlage des
Kreises, der Umladestation Leimbach bei Adenau, ist ebenfalls vergriffen.
Günstige Darlehen mit einem Prozent
Zinsen - Infos bei der Kreisverwaltung
Fördergelder für den Neu-, Um- und Ausbau, die Erweiterung
sowie den Erwerb von Wohnungen gibt es auch in diesem Jahr. Die
Verwaltungen der Städte und Verbandsgemeinden nehmen die
Anträge entgegen. In einer Pressemeldung nennt die Kreisverwaltung
Ahrweiler Einzelheiten.
Fördermöglichkeiten bestehen im so genannten Behördenverfahren,
das über die Kreisverwaltung abgewickelt wird, und im Hausbankenverfahren,
das als Ergänzungsprogramm bezeichnet wird. Bei allen Programmen
handelt es sich um eine Direktförderung.
Im Behördenverfahren gilt eine Baukosten-Obergrenze, die
ohne Grundstücks- und Erschließungskosten bei 1.500
Euro je Quadratmeter Wohnfläche liegt. Außerdem sind
Wohnflächen-Obergrenzen vorgegeben, 130 Quadratmeter beispielsweise
bei einem Vier-Personen-Haushalt. Förderung und Förderhöhe
hängen ab von der Haushaltsgröße und dem Gesamteinkommen
des Haushalts. Gewährt werden verbilligte Darlehen (beispielsweise
zehn Jahre lang 1 Prozent Zinsen und 1 Prozent Tilgung) sowie
bei Neubauten zusätzliche Aufwendungsdarlehen. Diese Darlehen
werden ab Bezugsfertigkeit halbjährlich ausgezahlt. Die
Rückzahlung beginnt nach 16 Jahren.
Auch im Ergänzungsprogramm gelten Wohnflächen-Obergrenzen
als eine der Fördervoraussetzungen. Der Darlehenszinssatz
beträgt auch hier 1 Prozent. Ein Aufwendungsdarlehen wird
nicht gewährt. Die Kreisverwaltung prüft vorab die
Einkommensvoraussetzungen; Interessierte sollten sich diesbezüglich
unmittelbar an das Kreishaus wenden.
Neben dem Neubau wird auch der Erwerb vorhandener Wohnungen zur
Selbstnutzung sowie der Erwerb von Mietwohnungen durch die Mieter
gefördert. Diese Förderung läuft über Ankaufsdarlehen,
wenn der Wohnungsbedarf dauerhaft gesichert und der Kaufpreis
angemessen (aktuelle Wertermittlung erforderlich) ist. Auch hier
ist eine Förderung im Hausbankenverfahren möglich.
Wichtig für alle Bauherren im Rahmen des Behördenverfahrens:
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Mittel bewilligt
sind. Es dürfen noch keine bindenden Verpflichtungen eingegangen
sein - ausgenommen der Grundstückskauf oder ein Planungsauftrag.
Auch bei Ankaufsdarlehen im Behördenverfahren dürfen
die bindenden Verträge erst nach der Mittelbewilligung abgeschlossen
werden.
Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Hans Königs, Ruf 02641/975-290,
Fax 975-456, E-Mail: Info@aw-online.de.
KREIS
HILFT RUANDA: SAATGUT, ACKERGERÄTE UND NUTZTIERE NACH
NSHILI
Die Patenschaft des Kreises Ahrweiler zur Gemeinde Nshili in
Ruanda trägt weiter Früchte. "Mit den Spendengeldern
aus unserer Bevölkerung können wir den Lebensstandard
der Menschen in Nshili erneut verbessern", freute sich Landrat
Dr. Jürgen Pföhler über die jüngsten Nachrichten
aus Afrika.
Mit einer neuen Spende, diesmal 1.000 Euro, hat der Kreis die "Association
Abaterwankunga" unterstützt. Durch Landesmittel aufgestockt,
konnten die Menschen in der Patengemeinde für 2.200 Euro
Saatgut, Dünger, Ackergerät und Nutztiere kaufen.
Pföhler dankte allen, die für das Ruanda-Konto des
Kreises Ahrweiler gespendet haben. Der Kreis unterhält seine
Patenschaft mit der ruandischen Gemeinde seit 1988. Diese "Partnerschaft
von unten" soll als möglichst direkte Hilfe von Mensch zu
Mensch funktionieren. So versucht die Kreisverwaltung, die Spendengelder
in den Aufbau nötiger Einrichtungen fließen zu lassen.
Der Kreis hilft der früheren Gemeinde Kivu, die jetzt Nshili
heißt, seit 1985. Die Kreissparkasse Ahrweiler hat ein
Spendenkonto eingerichtet: Kontonummer 821 900.
Freuen
sich über Hilfe aus dem AW-Land: Menschen in Nshili.
Aus
den Parteien
Kultur
Cellospielen
lernen – das neue Unterrichtsangebot
im Sinziger Zehnthof
Schnuppernachmittage
31. März / 1.
April 2007, Zehnthofstr. 2, Sinzig
Seit Januar diesen Jahres gibt es im Zehnthof die Möglichkeit
Cello zu lernen. Die studierte Heidelberger Cellistin und erfahrene
Musikpädagogin Monika Recker unterrichtet im Einzel- und
Gruppenunterricht Kinder ab fünf Jahren, Erwachsene und
bereits fortgeschrittene Spieler.
Am ersten Rheinland-Pfälzischen Ferienwochenende finden
zwei Schnuppernachmittage in den neu hergerichteten Räumen
im Zehnthof statt. Die Besucher werden viel Wissenswertes rund
ums Cello erfahren, Einblicke in die Praxis des Unterrichts
bekommen und natürlich Gelegenheit haben, selbst Cello zu
spielen. Instrumente in verschiedenen Größen stehen
bereit.
„Durch Ausprobieren lässt sich am besten herausfinden,
welches Instrument gut zu einem passt,“ meint Monika Recker,
die seit Anfang der 90er Jahre als Cellolehrerin tätig ist.
Vorabinformationen auch unter der Telefonnummer: 02642 998 501.
Die Kurse der VHS Sinzig beginnen in Kürze. Wie in jedem Semester
erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick. Weitere Einzelheiten
sind dem Programmheft zu entnehmen, das in alle Haushalte verteilt
wurde. Wer es nicht bekommen hat, kann es im Bürgerbüro
der Stadt Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 gerne anfordern.
Weitere Kursleiter willkommen Sinzig. Die VHS Sinzig hat das Glück,
auf zahlreiche bewährte Kursleiterinnen und Kursleiter zurückgreifen
zu können. Dennoch sind für das kommende Semester 2007/2008
auch neue Kursleiter willkommen. So werden bei den Sprachen vor
allem Niederländisch, Schwedisch und Türkisch nachgefragt.
Aber auch Kurse in der Gesundheitsbildung oder im kreativen Bereich
sind beliebt. Interessenten können sich beim Leiter der VHS
Sinzig, Johannes Büchel, Tel. (0 26 42) 40 01 31 erkundigen.
Sicherheit bei der Waldarbeit
Sinzig. Die nächsten VHS-Kurse „Sicherheit bei der Waldarbeit“ beginnen
wir folgt: 26. und 27. Januar (Kurs 517), 9. und 10. Februar (Kurs 518)., 9.
und 10. März (Kurs 519) sowie 23. und 24. März (Kurs 520). Beginn ist
freitags um 18.00 Uhr und samstags um 8.00 Uhr. Die Teilnehmer wurden sofort
nach der Anmeldung informiert. Die Kurse sind ausgebucht. Diese Meldung dient
lediglich den angemeldeten Teilnehmern als Erinnerung.
Traumhafte Entspannung
Sinzig. Im Rahmen der Sinziger VHS veranstalt
der Lebensberater Herbert Moizisch einen Workshop für Gestresste
zum Regenerieren und Entwickeln gesünderer Perspektiven für
den persönlichen Alltag. Worum geht es? Kinder würden
einen Erwachsen als „cool“ bezeichnen, der sich nicht
aus der Ruhe bringen lässt, Geduld aufbringt, bei Kritik nicht
defensiv reagiert. Einen, der eigene Fehler zugeben kann, in schwierigen
Situationen entspannt bleibt, Eskalation vermeidet, Wogen glättet
und ansonsten optimistisch und selbstsicher ist. Ziel des Kursleiters
ist, Werkzeuge und Sichtweisen zu vermitteln, welche die Teilnehmer
in die Lage versetzen, sich diesem geradezu unerreichbar scheinenden
Idealbild vor allem im täglichen Leben weitgehend anzunähern.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Faktoren eine entspannte
Haltung torpedieren und uns möglicherweise den Schlaf rauben.
Daneben werden eine Reihe praktischer Übungen für eine
ganzheitliche Entspannung durchgeführt sowie bewährte
Richtlinien erörtert, wie man entspannter – und somit
gesünder und glücklicher - durchs Leben geht. Kursleitung:
Herbert Moizisch Ort Ka-Sana Studio Sinzig
Zeit: Freitag, 16. März,
20-22 Uhr, Samstag, 17. März, 15-22 Uhr, Sonntag, 18. März,
15-18 Uhr.
Info: (0 26 42) 99 32 70
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