pressespiegel


Ausgabe KW 11 2007
Sinzig
Sinziger Frühlingserwachen
Kirchplatzflohmarkt
öffentliche Bekanntmachungen
Kreisweit
SCHULTERSCHLUSS BEI SCHULHEIZUNGEN
NEUES PROGRAMM FÖRDERT MITARBEITERBETEILIGUNG IM MITTELSTAND
Aus den Parteien
Kultur
Cellospielen lernen – das neue Unterrichtsangebot im Sinziger Zehnthof
Die Volkshochschule informiert

Aktuell:

16.03., 17.03., 18.03.,
Traumhafte Entspannung


23. und 24.03. Sicherheit bei der Waldarbeit

Das komplette VHS Programm
auf den Seiten der Stadt

der vergangenen Wochen

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Schlagzeilen
Sanierung der Ausdorferstraße

Verbesserung der Wohnqualität oder Schildbürgerstreich?

Viele Anwohner vermissen die Parkplätze in der Ausdorferstraße. Wo vor der Sanierung am Straßenrand geparkt werden konnte, ist nun der Platz zu eng. Waren vor den Baumaßnahmen vom Brunnenplatz bis zur Linde bis zu ca. 20 Parkplätze, je nach KFZ, vorhanden, gibt es nun keinen Einzigen. Die Parkflächen direkt an der Linde wurden von vier auf zwei gekürzt.
Auf der gesamten Ausdorferstraße sind, laut erst jetzt veröffentlichten Plänen, nur acht Parkplätze vorgesehen. Zwar wurde eine Eigentümerversammlung von der Stadt einberufen hier wurden, laut Angaben der anwesenden Eigentümer, aber nur die Pläne des gesamtem Verkehrkonzepts, auf denen zwar die Straßenführung, nicht aber die Parktaschen zu sehen sind, gezeigt. Die Detailansichten fehlten bei der Versammlung.
Auf Nachfrage bei der Stadt bekam man die Auskunft, dass es "etwas weniger" Parkmöglichkeiten als bisher geben würde.
Dieses "etwas weniger" bedeutet in Zahlen neun Parkplätze anstatt ca. 30.

Auf den zweiten Blick bieten die fehlenden Parkplätze allerdings einen reizvollen Aspekt.
Es gibt mehr Platz zum Flanieren, die breiten Gehwege können mit Blumenkästen, und anderen dekorativen Gegenständen hübsch gestaltet werden, kleine Sitzgruppen mit Tischen und Stühlen, die zu einem Gläschen einladen sind denkbar, ja sogar die gute alte Bank vor dem Haus könnte hier wieder aufgestellt werden. Auch hätten Einzelhändler die Möglichkeit durch Plakate, Warentische oder Konfektionsständer auf ihre Angebote aufmerksam zu machen.

Ausdorferstraße im neuen Kleid
Nach Augenmaß ist der Bürgersteig zum Parken zu schmal

Unklar bleibt nachwievor die Frage, ob die Parkplätze absichtlich nicht eingeplant und die Bevölkerung durch fehlende Informationen im Unklaren gelassen, oder ob sie einfach nur vergessen wurden.

Nach Auskunft des Bauamts ist es im Nachhinein immer noch möglich Parkplätze anzulegen. Wie man die Ausdorferstraße nun gestaltet liegt am Engagement der Bürger und am guten Willen der Stadt.

Ausdorferstraße im neuen Kleid
"Wo sind sie nur?" fragt sich nicht nur Reiner Friedsam von der Aktivgemeinschaft

Ausdorferstraße damals
Erinnern Sie sich noch? Unbeschwertes Parkvergnügen auf der Ausdorferstraße.


Fotos: allgrafics

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  Aus der Stadt  
Sinziger Frühlingserwachen

Verkaufsoffener Sonntag am 1. April in Sinzig

Mit dem „Sinziger Frühlingserwachen“ erwartet die Besucher am 1.April wieder ein buntes Angebot an Aktivitäten und Angeboten in der Sinziger Innenstadt. Die meisten Geschäfte in der Stadt haben geöffnet und der Einzelhandel präsentiert seine Vielfalt und Leistungsfähigkeit. Mit einem bunten Rahmenprogramm mit Live Musik, Kinderunterhaltung und dem beliebten Aktivhasen-Gewinnspiel lädt die Aktivgemeinschaft zu einem erlebnisreichen Frühlingsnachmittag für die ganze Familie ein.

Viele Einzelhändler warten mit pfiffigen Aktionen und Angeboten auf
Neben den Cebit-Neuheiten, historischen Apotheken-Gefäßen oder österliche Dekoration und Geschenkideen wie z.B. Glasanhänger gibt es an dem verkaufsoffenen Sonntag auch Super-Sonderangebote und Neuheiten aus dem Modellbau. Gewinnspiele, Liedermacher und Birkenelexier versprechen Abwechslung und Spaß für groß und Klein. In der Stadt werden wieder Osterhasen unterwegs sein und bunte Ostereier an die Besucher verteilen. Bestens gesorgt hat die Sinziger Gastronomie für das leibliche Wohl. Qualitativ hochwertiger Genuss zu einem ausgezeichneten Preis/Leistungsverhältnis.

Aktiver Schaufensterbummel mit attraktiven Gewinnen

Natürlich dürfen dabei auch die Aktivhasen nicht fehlen. Bereits in den nächsten Wochen werden die Aktivhasen wieder die Sinziger Bürger und Gäste beschäftigen. Denn der Sinziger Einzelhandel veranstaltet wieder das sehr  beliebte Schaufenster-Gewinnspiel. Versteckt haben sich die 6 putzigen Kerle in den Schaufenstern der örtlichen Fachgeschäfte und Dienstleistungsunternehmen.
Mit dieser Aktion will die Aktivgemeinschaft besonders auf die Vielfalt und Qualität des vorhandenen Waren- und Dienstleistungsangebotes aufmerksam machen. „Die Geschäfte in der Innenstadt haben ein überraschend vielseitiges Angebot“ war das Fazit vieler Teilnehmer in den Vorjahren.
Und am 1. April findet im Rahmen des „Sinziger Frühlingserwachen“ zum Abschluss die Ziehung der Gewinner für die attraktiven Einkaufsgutscheine statt. Teilnahmekarten gibt es bei allen teilnehmenden Fachgeschäften. Mitmachen lohnt sich!
Auch die fleißigen Sammler der Barbarossa-Rabattmärkchen können sich bereits heute freuen: denn an dem Verkaufsoffenen Sonntag werden unter den bis dahin eingelösten RabattMarkenheftchen wieder wertvolle Einkaufsgutscheine verlost.

Weitere Infos unter: AG Sinzig, Tel. 02642/ 902090


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Frühlingserwachen

Sinziger Sommer startet- Kirchplatzflohmarkt in Sinzig

Sinzig. Der Sinziger Sommer 2007 beginnt mit dem dritten großen Kirchplatzflohmarkt am 14. April von 10 Uhr bis in den Nachmittag im Herzen der Sinziger City. Das besondere an diesem Flohmarkt, den sich das Stadtmarketing und die Aktivgemeinschaft für den Sinziger Sommer ausdachten: es wird ein Flohmarkt ausschließlich mit privaten Anbietern, also ohne professionelle Händler sein.

Damit der Kirchplatz so richtig schön voll wird und viel Auswahl zum Suchen und Stöbern geboten wird, würden sich die Veranstalter über eine große Beteiligung freuen und erheben nur ein geringes Standgeld für einen wohltätigen Zweck. Für Kinder bis 16 Jahre, die Ihre Spielsachen in einer Kinderecke verkaufen können, fallen natürlich keine Standgebühren an. Es gilt aber einige Regeln zu beachten. Eine vorherige Anmeldung ab März beim Tourist-Service Sinzig, Tel. (0 26 42) 98 05 00 ist unbedingt erforderlich, um eine gewisse Ordnung zu ermöglichen und genügend Plätze einzuteilen. Autos und Hänger werden auf dem Kirchplatz, der ja Fußgängerzone ist, nicht geduldet. Die Händler werden gebeten, ihr Auto auf den umliegenden Parkplätzen abzustellen und die Ware von dort auf den Kirchplatz bringen. Auf dem Kirchplatz steht Ordnungspersonal für die Einteilung der Plätze zu Verfügung. Angeboten werden kann alles, was unter die Begriffe Antiquitäten, Kunst, Kitsch und Krempel fällt. Dies schließt aber Neuwaren aus. Handyschalen und Zugbundhosen wird dieser Flohmarkt also nicht bieten, aber sicher so manches Schätzenchen von Omas Dachboden oder aus dem Kinderzimmer.
Überhaupt freut man sich bei der Stadt auf viele Kinder, die diesen Flohmarkt nutzen, um fleißig mit zu Handeln. Zugelassen sind neben Kindern und Erwachsenen auch Sinziger Vereine und Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten. Auch sie können gerne durch den Verkauf von Flohmarktartikeln die Kasse aufbessern. Vielleicht befindet sich im Schulkeller noch ein alter Globus oder die schon angestaubte Krähe aus dem Biologieunterricht früherer Tage?

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Flohmarkt auf dem Kirchplatz

In Kindergärten sind vielleicht Spielsachen doppelt? Sicherlich Fälle für den dritten Kirchplatzflohmarkt in Sinzig. Wichtig bei Flohmärkten ist die Fairness. Es sollten also keine defekten Gerätschaften angeboten werden ohne dass diese auch entsprechend als Bastelartikel oder Ersatzteile gekennzeichnet sind. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Öffentliche Toiletten befinden sich im Erdgeschoss des Rathauses. Und noch ein Hinweis: Auch Bücher sollten auf diesem Flohmarkt nicht angeboten werden, denn dafür gibt’s im Herbst den großen Bücherflohmarkt im Rahmen des Leseherbstes.
Weitere Auskunft gibt’s gerne im Stadtmarketing.

Umliegende Parkplätze: Jahnfläche, unteres Parkdeck an der Barbarossastraße, unter der B9, am Bahnhof.

Für das Sprudelnde Sinzig anmelden

Sinzig. Am 09. und 10. Juni wird die Sinziger Innenstadt  wieder sprudeln. Neben dem Profi-Radrennen am Samstag konnte die Aktivgemeinschaft für die 18. Auflage bereits weitere Highlights in das Programm aufnehmen. Angesagt hat sich der beliebte Hörfunksender SWR mit seinem DINGmobil, die RWE-Erlebniswelt sowie die RC-Monster Truck Freunde aus Erftstadt. In diesem Jahr können die Besucher auch wieder „in die Luft gehen“ und Sinzig aus der Vogelperspektive erleben. Möglich machen dies die  „Fliegerfreunde Rhein-Mosel-Lahn“, die wieder mit ihren Gleitschirmen Tandemfliegen anbieten werden.

Das große Stadtfest wird nicht nur ein buntes Unterhaltungsprogramm zu bieten haben, sondern auch ein riesiges Open-Air-Schaufenster präsentieren. Handel, Handwerk und Gewerbe gehen buchstäblich auf die Straße und zeigen ihre Leistungsfähigkeit. Alle Gewerbetreibenden aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen sind eingeladen, sich aktiv daran zu beteiligen. Ebenso können die Sinziger Vereine das beliebte Stadtfest nutzen, um für ihren Verein zu werben. Interessierte sollten sich jetzt bei der Aktivgemeinschaft einen Platz reservieren. Infos und Anmeldungen bei der  Aktivgemeinschaft, Reiner Friedsam,
Tel. (0 26 42) 90 20 90 oder www.ag-sinzig.de
.


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Flohmarkt auf dem Kirchplatz
Auch in diesem Jahr werden viele Highlights beim Sprudelnden Sinzig geboten.


Ferienprogramm des HOT

Auch in diesem Jahr veranstaltet das HOT, Haus der offenen Tür in den Osterferien ein Programm, daß sich sehen lassen kann.
Einen Ausflug nach Kommern, eine Führung unter fachkundiger Aufsicht durch Sinzig, die Lieblingsplätze der Kinder und Jugendlichen oder eine detektivische Spurensuche sind nur einige Aktionen des HOT.

Das komplette Programm zum Ausdrucken mit dem Anmeldeformular gibts hier.


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Flohmarkt auf dem Kirchplatz

öffentliche Bekanntmachungen

E I N L A D U N G

zur 25. Sitzung des Stadtrates am Dienstag, den 27.03.2007, 18.00 Uhr, im Ratssaal (2. OG) des Rathauses, Kirchplatz 5, Sinzig

Dieser Termin wurde auf vielfachen Wunsch von Ratsmitgliedern bezüglich des Beginns der Osterferien gewählt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

TOP  1: Umbesetzung im
a) Umwelt- und Grünflächenausschuss
b) Werksausschuss
c) Verbandsversammlung AZV

TOP  2: Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung

TOP  3: Antrag der CDU-Fraktion auf Gründen einer Städtepartnerschaft mit Pederobba

TOP  4: Jahresabschluss der Stadtwerke Sinzig zum 31.12.2005
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-

TOP  5: Bauleitplanung der Stadt Sinzig;
5.1 5. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Brühlsweg Nr. 2“ in Sinzig
5.2 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Brühlsweg Nr. 2“ in Sinzig
5.3 Bebauungsplanaufstellungsverfahren Gewerbegebiet „Alte B9“ in Sinzig
5.4 8. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „4. Änderung des Bebauungsplanes Koisdorf II“ in Sinzig-Koisdorf
5.5 -weitere Bauleitplanungen vorsorglich-

TOP  6: Beseitigung des Bahnübergangs in km 58,105 im Zuge der Eisenbahnstraße Sinzig-Süd/Bad Breisig

TOP  7: Vergaben
7.1 Ausbau der Ahrentaler Straße in Sinzig-Koisdorf
      Straßenbauarbeiten
7.2 Grundschule Sinzig
      WC-Trakt
      Vergabe Ing.-Leistungen
7.3 Erweiterung und Sanierung Regionale Schule Sinzig
      Außenanlagen

TOP  8: Mitteilung über eine Eilentscheidung nach § 48 GemO
Vergabe Dachdeckerarbeiten Regionale Schule in Sinzig

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

Sanierungsmaßnahme „Stadtkern Sinzig“, Grundstücksangelegenheiten,

Mit freundlichen Grüßen
gez. Bürgermeister     
          



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E I N L A D U N G

33. Sitzung des Bau-, Planungs-, Liegenschafts- und Verkehrs-
      ausschusses am Montag, den 26.03.2007, 17.00 Uhr, im Ratssaal (2. OG) des Rathauses, Kirchplatz 5, Sinzig.

Tagesordnung:

-öffentlich –

TOP  1: Bauleitplanung der Stadt Sinzig
1.1   6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Brühlweg Nr. 2“ in Sinzig
1.2   8. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „4. Änderung des Bebauungsplanes Koisdorf II“
1.3   -weitere Bauleitplanungen vorsorglich-

– nichtöffentlich –

Energiekonzept Sporthalle A, Städtische Obdachlosenunterkunft, Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Sinzig, Bauanträge und Bauvoranfragen, Vergaben.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister

 


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RECHTSVERORDNUNG

Über die Offenhaltung von Verkaufsstellen in der Stadt Sinzig anlässlich der Veranstaltungen

  1. Frühlingserwachen am 01.04.2007
  2. Sprudelndes Sinzig am 10.06.2007
  3. Schön Tön am 04.11.2007

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 02.06.2003 (BGBl. 2003 Teil I S. 745) in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO) vom 26.09.2000 (GVBl. S. 379), zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22.06.2004 (GVBl. S. 366), wird für die Stadt Sinzig mit Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion folgende Verordnung erlassen:

§1 (1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Sinzig dürfen aus Anlass der Veranstaltungen

  1. Frühlingserwachen am 01.04.2007
  2. Sprudelndes Sinzig am 10.06.2007
  3. Schön Tön am 04.11.2007

von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2 (1) Werden an den verkaufsoffenen Sonntagen Arbeitnehmer länger als 3 Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, darf die Freizeit nicht gegeben werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§3 (1) Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und –dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und über diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4 (1) Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5 (1) Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung können als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Ladenschlussgesetzes geahndet werde.

(2) Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungwidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des Jugendschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBI. I S. 965) in der jetzt geltenden Fassung geahndet werden.

(3) Die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3, 1, Alternative des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 17. Januar 1997 (BGBI. I S. 22) als Ordnungswidrigkeit verfolgt

§ 6 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Sinzig in Kraft.

Sinzig, den 16.03.2007

gez.
Kroeger
Bürgermeister


Ö f f e n t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

zur öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Westum am

Mittwoch, den 11. April 2007, 19.30 Uhr,
in der Gaststätte Herges

Tagesordnung:

  1. Abnahme der Jahresrechnung 2006
  2. Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2007
  3. Verwendung der Jagdpacht 2007
  4. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Schneider
Jagdvorsteher


Ö f f e n t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

Öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Löhndorf am Freitag, den 30.03.2007,
20.00 Uhr in der Gaststätte „Zur Krähe“

Tagesordnung:
Abnahme der Jahresrechnung 2005
Abnahme der Jahresrechnung 2006
Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2007
Verwendung der Jagdpacht 2007
Verlängerung des Jagdpachtvertrages
Verschiedenes

Sinzig, 09.03.2007
Stadtverwaltung Sinzig
gez. A. Krahe
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft

 


E I N L A D U N G

15. Sitzung des Werkausschusses am Dienstag, 27. März 2007, 17:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadt Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig

T a g e s o r d n u n g :

Öffentliche Sitzung:

  1. Auftragsvergabe:
    Erneuerung Regenwasserkanal und Wasserleitung in Sinzig-Bad Bodendorf, Dahlienweg
  2. Auftragsvergabe:
    Erneuerung der Mischwasserkanäle in Sinzig-Koisdorf, Ahrentaler Straße u.a.

Im Anschluss hieran wird die Sitzung nichtöffentlich fortgesetzt, wobei Mitteilungen der Verwaltung vorgesehen sind.


Sinzig, den 20. März 2007

gez.: Kroeger

Bürgermeister

Bekanntmachung

Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilung aus dem
Melderegister

Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem rheinland-pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:

1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.
    Antragsberechtigt sind Familienmitglieder (Ehegatte und Kinder), die keiner oder
    nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören wie der
    Meldepflichtige.

2. Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer
    anderen Person Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche
    schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

3. Für die Weitergabe von Meldedaten im Zusammengang von Wahlen an Parteien,
    Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Rahmen von
    sogenannten Gruppenauskünften.

4. Für eine „erweiterte Melderegisterauskunft“ oder eine „Gruppenauskunft“, soweit
    der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre nachweist.

5. Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen. Das Widerspruchsrecht
    kann innerhalb von zwei Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden.

6. Für die Weitergabe an Adressbuchverlage.

7. Für die Internetauskunft.



E I N L A D U N G

zur gemeinsamen
32. Sitzung des Bau-, Planungs-, Liegenschafts- und Verkehrs-
      ausschusses
      sowie
25. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses

am Montag, den 19.03.2007, 17.00 Uhr, Treffpunkt Saal Schneider, Koisdorf, Anfahrt von der Römerstraße aus. Die anschließenden Beratungen erfolgen im Ratssaal (2. OG) des Rathauses, Kirchplatz 5, Sinzig.

Tagesordnung –nichtöffentlich-:

TOP  1: Grundstücksangelegenheiten,

TOP  2: Informationen

Mit freundlichen Grüßen

Kroeger
Bürgermeister  

   
      
Ö f f e n t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung sowie Planwunschtermin
In dem Waldflurbereinigungsverfahren Vinxtbachtal, Landkreis Ahrweiler liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung am

   Dienstag,      10.04.2007      für die Ord.Nrn.         10   bis    250
   Mittwoch,      11.04.2007      für die Ord.Nrn.        251  bis    500
   Donnerstag,  12.04.2007      für die Ord.Nrn.        501   bis    773

jeweils in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr in 53426 Schalkenbach in der „Jägersberghalle“
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu den vorstehend angegebenen Zeiten sind Bedienstete des DLR zur Aufklärung und Erläuterung anwesend.
Zur Entflechtung des Besucherandranges bitten wir möglichst die Aufteilung nach Ordnungsnummern einzuhalten.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung wird festgesetzt auf
Donnerstag, 12.04.2007, 17.00 Uhr in 53426 Schalkenbach in der „Jägersberghalle“, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Besitzstand wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der die zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit den Wertermittlungsergebnissen enthält. Den Nachweis bitten wir zum Termin mitzubringen.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Flurbereinigungsgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungs­unterlagen des gesamten Flurbereinigungsgebietes einzusehen.

Ö f f e n t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

Freistellung der Wegetrassen in der
Waldflurbereinigung Vinxtbachtal

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat am 31.01.2007 beschlossen in diesem Jahr mit dem 1. Bauabschnitt der Wege in dem Flurbereinigungs-verfahren Vinxtbachtal zu beginnen.
Mit dem Ausbau der Wege soll nach der Freistellung der Wegetrassen begonnen werden. In diesem 1. Bauabschnitt sollen in der Gemarkung Königsfeld der Weg 237 + Weg 240 + Weg 241 + Weg 242, in der Gemarkung Dedenbach der Weg 102 + Weg 263 + Weg 301, in der Gemarkung Schalkenbach der Weg 176 gebaut werden.  Bei den Ortsbürgermeistern der betroffenen Gemeinden sind Karten ausgelegt, aus denen jeder einzelnen Flurbereinigungseigentümer ersehen kann,  ob er von  der Maßnahme betroffen  ist.
Die Wegespur des 1. Bauabschnittes ist in der Örtlichkeit von einem Bediensteten des DLR mit weißer Farbe an den Bäumen kenntlich gemacht worden. Alle Bäume zwischen den weiß markierten, sowie auch die weiß markierten Bäume selbst sind bis zum 30. April durch die betroffenen Grundstückseigentümer zu entfernen. Das hierbei anfallende Holz kann bei Bedarf, direkt neben der Wegetrasse, von den Eigentümern gelagert werden und dann später im Jahr über den dann hier neu entstandenen Weg abtransportiert werden.
Die Wegeflächen der Eigentümer, die nach dem 30. April 2007 noch nicht selbst geräumt haben, werden durch die Forstverwaltung bzw. den VTG freigestellt. Das hierbei anfallende Holz wird von der Forstverwaltung aufgearbeitet und geht in den Verkauf. Der erzielte Erlös dient hierbei der Deckung der Unkosten für die Freistellungmaßnahme.

Im Auftrag

gez. Sebastian Turck

Hauptversammlung MSC Sinzig

Sinzig. Am Freitag, 16. März findet um 20.00 Uhr im Clublokal „Zur Post“ (Herges) in Westum die Jahreshauptversammlung des Motor-Sport-Club Sinzig statt. Nach den Ehrungen einschließlich der Jahressiegerehrungen werden der 1. Vorsitzende, der Sportleiter und der Schatzmeister ihre Berichte vortragen. Unter dem Vorsitz eines Versammlungsleiters werden dann der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister drei Beisitzer und die Kassenprüfer neu gewählt. Eine Vorschau auf die Aktivitäten des Jahres 2007, sowie die Tagesordnungspunkte „Anträge“ und „Verschiedenes“ runden die Tagesordnung ab. Der Vorstand bittet um zahlreiche Beteiligung der Mitglieder.

Einladung

zu einer öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Sinzig am

Mittwoch, den 04. April 2007, 19.00 Uhr,
im Gasthaus Sentiacum, ehem. Zepp, Mühlenbachstraße

Tagesordnung:

  1. Abnahme der Jahresrechnung 2006
  2. Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2007
  3. Verwendung der Jagdpacht 2007
  4. Ergänzung des Jagdpachtverträge
  5. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

Aus der Kreisverwaltung
AHRTAL-RADWEG: DER ENTSCHEIDENDE DURCHBRUCH

Finanzierung auch für Altenahr-Reimerzhoven geklärt - Landrat Pföhler: In kurzer Zeit 52 Millionen Euro Bundesmittel für AW-Kreis
Mit der grundsätzlichen Zusage aus dem Bundesverkehrsministerium, dass der Bund die Baukosten auch für den zweiten Teilabschnitt von Altenahr nach Reimerzhoven übernimmt, ist beim Radweg durch das Ahrtal der entscheidende Durchbruch gelungen. Damit werden die Lücken beider bislang fehlender Teilabschnitte zwischen Altenahr flussabwärts nach Reimerzhoven und von Reimerzhoven nach Laach bis 2009 geschlossen. 
"Das ist der lang ersehnte Durchbruch", erklärten Landrat Dr. Jürgen Pföhler und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr, Achim Haag. Jetzt könne die Baulücke in einem der landschaftlich schönsten und begehrtesten Streckenabschnitte geschlossen werden. Pföhler geht davon aus, dass das Baurecht für beide Teilabschnitte noch 2007 kommt. Erst kürzlich hätten weitere Gespräche mit allen Beteiligten stattgefunden. Die jetzige Entscheidung sei das Resultat einer gemeinsamen Kraftanstrengung in der Region und einer parteiübergreifenden Koalition in der Politik, so Dr. Pföhler und Haag.


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Von den beiden Lückenschlüssen im Herzen des Ahrtals versprechen sich beide "bedeutend mehr Attraktivität für den sanften Tourismus, neue Chancen für die Vermarktung und damit weitere Impulse für die Fremdenverkehrswirtschaft." Bis auf das kleine Teilstück bei Schuld an der Oberahr sei der Ahrtalradweg dann durchgehend befahrbar - von der Quelle in Blankenheim bis zur Mündung in Remagen-Kripp.
Was Pföhler besonders hervorhebt: "Binnen kurzer Zeit ist es uns gelungen, Zusagen für mehr als 52 Millionen Euro an Bundesmitteln für wichtige Infrastrukturvorhaben in den Kreis Ahrweiler zu holen." Dies seien der Lückenschluss der Bundesstraße 266 (Ortsumgehung Bad Neuenahr, Heerstraße, Baubeginn 2009), der Bau des Lingenbergtunnels in Kreuzberg (Fertigstellung Herbst 2007), der zweite Autobahnanschluss an den Innovationspark Rheinland in Grafschaft (Fertigstellung 2008/2009) sowie die beiden Teilstücke des Ahrtalradwegs Altenahr-Reimerzhoven und Reimerzhoven-Laach.
SCHULTERSCHLUSS BEI SCHULHEIZUNGEN

Kreis und Stadt im Nahwärmeverbund - Holzhackschnitzel-Anlage für Schulzentrum Bachem - Pföhler: "Passt ideal in unsere Philosophie"
Bei der künftigen Heizungsanlage im Schulzentrum Bachem wollen der Kreis Ahrweiler und die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler einen ökologischen Nahwärmeverbund mit Holzhackschnitzelanlage installieren. Der Kreis- und Umweltausschuss des Kreises hat bereits grünes Licht gegeben. Der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler wird das Thema in den nächsten Tagen beschließen.
"Dies wird das erste kommunale Umsetzungsprojekt unseres Biomasse-Masterplans", freute sich Landrat Dr. Jürgen Pföhler über die Zustimmung im Kreisausschuss. Der städtische Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Tappe begrüßte die Entscheidung der Kreisgremien ebenso. Beide sprachen beim geplanten Wärmeverbund von einem "Vorbildprojekt, das neue ökologische Akzente setzt, die Zusammenarbeit der Kommunen forciert und beiden Schulträgern langfristig Energiekosten einspart". 
Auch die Gemeinde Grafschaft ist in den Wärmeverbund einbezogen. Die Grafschafter Hauptschüler besuchen die Hauptschule in Bad Neuenahr-Ahrweiler. 





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Zum Schulzentrum Bachem gehören die Erich-Kästner-Hauptschule und die Sporthalle (Träger ist jeweils die Stadt) sowie zwei Förderschulen in Trägerschaft des Kreises, nämlich die Don-Bosco- und die Levana-Schule. Berechnungen gehen von jährlich 2,16 Millionen Kilowattstunden an Energiebedarf aus. Diese verteilen sich auf die Hauptschule (37,5 Prozent), die Förderschulen (35 Prozent) und die Sporthalle (27,5 Prozent). 
Für Pföhler passt der angepeilte Heizverbund "ideal in die Philosophie des Kreises Ahrweiler, auf ökologische Technologien zu setzen". Konkret nannte er das Drei-Säulen-Konzept beim Gebäude-Management - klassisches Energiesparen, Solardächer und alternative Heizformen wie die Erdwärmeversorgung der Nürburgring-Schule in Wimbach - sowie das Biomasse-Projekt; die neue Heizung des Schulzentrums werde mit Holz aus dem Stadtwald und der Gemeinde Grafschaft befeuert.
Die beiden kreiseigenen Förderschulen werden seit ihrer Fertigstellung Anfang der 1970er Jahre per Fernwärmeleitung von der städtischen Hauptschule aus mit Heizenergie versorgt. In der Hauptschule befinden sich drei Gaskessel, die außerdem die städtische Sporthalle versorgen. Die Anlagen gelten als veraltet.
NEUES PROGRAMM FÖRDERT MITARBEITERBETEILIGUNG IM MITTELSTAND
EIGENHEIME WERDEN WIEDER NEU GEFÖRDERT

Teilhabe am Erfolg für Beschäftigte, mehr Eigenkapital für Betriebe

Auf das neue Programm für mehr Mitarbeiterbeteiligung in mittelständischen Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten, das vom Land Rheinland-Pfalz entwickelt wurde, machen die Wirtschaftsförderer der Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam. Für die Beschäftigten bringt das Programm mehr Teilhabe am Erfolg und eine stärkere Identifikation mit den Zielen des Unternehmens. Die Arbeitgeber profitieren vom Zuwachs an Eigenkapital. 
Das Programm startet am 1. Mai 2007. Antragsunterlagen können unter www.isb.rlp.de abgerufen werden. Weitere Auskünfte erteilt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter Ruf 06131/985-333, isb-foerderung@isb.rlp.de.
Kern des Programms ist ein Fonds, der bei der ISB als stille Beteiligung zu 60 Prozent aus Beiträgen des Landes gespeist und durch 40 Prozent Arbeitnehmeranteile ergänzt wird. Das Gesamtbeteiligungskapital wird dann dem Unternehmen, ähnlich wie ein Darlehen, für eine zehnjährige Regellaufzeit zur Verfügung gestellt. 
Im Gegenzug leisten die Unternehmen jährlich einen fünfprozentigen Garantiezins, der sich im Erfolgsfall um weitere zwei Prozentpunkte erhöht. Die Beteiligung des Arbeitnehmers muss zwischen 2.000 und 4.000 Euro liegen. Im Unterschied zum Darlehen führt das RLPplus-Modell zu einer Aufstockung des betrieblichen Eigenkapitals. 
Ein Beispiel verdeutlicht die Vorteile: Bei einer unterstellten Beteiligungssumme von 10.000 Euro leistet der Mitarbeiter Zahlungen in Höhe von insgesamt 4.000 Euro und das Land von 6.000 Euro. Bei einer erfolgreichen Unternehmensentwicklung erhält der Beschäftigte während der zehnjährigen Regellaufzeit Zinszahlungen von insgesamt 4.600 Euro und einen Schlussbonus von 1.000 Euro.


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KOMPOST SCHON WIEDER VERGRIFFEN

Das ging schnell: Der Kompost aus Grünabfällen, den der Kreis Ahrweiler beim Abfallwirtschaftszentrum "Auf dem Scheid" in Niederzissen kostenlos zum Abholen zur Verfügung gestellt hat, ist bereits vergriffen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb gibt per Pressemeldung bekannt, sobald wieder neues Material vorliegt. Es stammt ausschließlich von den Grünabfallsammlungen, wird geschreddert, kompostiert und kann zur Bodenverbesserung verwendet werden. Der Kompost auf der zweiten Abfallentsorgungsanlage des Kreises, der Umladestation Leimbach bei Adenau, ist ebenfalls vergriffen.



Günstige Darlehen mit einem Prozent Zinsen - Infos bei der Kreisverwaltung

Fördergelder für den Neu-, Um- und Ausbau, die Erweiterung sowie den Erwerb von Wohnungen gibt es auch in diesem Jahr. Die Verwaltungen der Städte und Verbandsgemeinden nehmen die Anträge entgegen. In einer Pressemeldung nennt die Kreisverwaltung Ahrweiler Einzelheiten.
Fördermöglichkeiten bestehen im so genannten Behördenverfahren, das über die Kreisverwaltung abgewickelt wird, und im Hausbankenverfahren, das als Ergänzungsprogramm bezeichnet wird. Bei allen Programmen handelt es sich um eine Direktförderung.
Im Behördenverfahren gilt eine Baukosten-Obergrenze, die ohne Grundstücks- und Erschließungskosten bei 1.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche liegt. Außerdem sind Wohnflächen-Obergrenzen vorgegeben, 130 Quadratmeter beispielsweise bei einem Vier-Personen-Haushalt. Förderung und Förderhöhe hängen ab von der Haushaltsgröße und dem Gesamteinkommen des Haushalts. Gewährt werden verbilligte Darlehen (beispielsweise zehn Jahre lang 1 Prozent Zinsen und 1 Prozent Tilgung) sowie bei Neubauten zusätzliche Aufwendungsdarlehen. Diese Darlehen werden ab Bezugsfertigkeit halbjährlich ausgezahlt. Die Rückzahlung beginnt nach 16 Jahren.
Auch im Ergänzungsprogramm gelten Wohnflächen-Obergrenzen als eine der Fördervoraussetzungen. Der Darlehenszinssatz beträgt auch hier 1 Prozent. Ein Aufwendungsdarlehen wird nicht gewährt. Die Kreisverwaltung prüft vorab die Einkommensvoraussetzungen; Interessierte sollten sich diesbezüglich unmittelbar an das Kreishaus wenden.
Neben dem Neubau wird auch der Erwerb vorhandener Wohnungen zur Selbstnutzung sowie der Erwerb von Mietwohnungen durch die Mieter gefördert. Diese Förderung läuft über Ankaufsdarlehen, wenn der Wohnungsbedarf dauerhaft gesichert und der Kaufpreis angemessen (aktuelle Wertermittlung erforderlich) ist. Auch hier ist eine Förderung im Hausbankenverfahren möglich.
Wichtig für alle Bauherren im Rahmen des Behördenverfahrens: Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Mittel bewilligt sind. Es dürfen noch keine bindenden Verpflichtungen eingegangen sein - ausgenommen der Grundstückskauf oder ein Planungsauftrag. Auch bei Ankaufsdarlehen im Behördenverfahren dürfen die bindenden Verträge erst nach der Mittelbewilligung abgeschlossen werden.
Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Hans Königs, Ruf 02641/975-290, Fax 975-456, E-Mail: Info@aw-online.de.
KREIS HILFT RUANDA: SAATGUT, ACKERGERÄTE UND NUTZTIERE NACH NSHILI

Die Patenschaft des Kreises Ahrweiler zur Gemeinde Nshili in Ruanda trägt weiter Früchte. "Mit den Spendengeldern aus unserer Bevölkerung können wir den Lebensstandard der Menschen in Nshili erneut verbessern", freute sich Landrat Dr. Jürgen Pföhler über die jüngsten Nachrichten aus Afrika. 
Mit einer neuen Spende, diesmal 1.000 Euro, hat der Kreis die "Association Abaterwankunga" unterstützt. Durch Landesmittel aufgestockt, konnten die Menschen in der Patengemeinde für 2.200 Euro Saatgut, Dünger, Ackergerät und Nutztiere kaufen. 
Pföhler dankte allen, die für das Ruanda-Konto des Kreises Ahrweiler gespendet haben. Der Kreis unterhält seine Patenschaft mit der ruandischen Gemeinde seit 1988. Diese "Partnerschaft von unten" soll als möglichst direkte Hilfe von Mensch zu Mensch funktionieren. So versucht die Kreisverwaltung, die Spendengelder in den Aufbau nötiger Einrichtungen fließen zu lassen. Der Kreis hilft der früheren Gemeinde Kivu, die jetzt Nshili heißt, seit 1985. Die Kreissparkasse Ahrweiler hat ein Spendenkonto eingerichtet: Kontonummer 821 900.


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Tierschutzvereine wurde ausgezeichnet
Freuen sich über Hilfe aus dem AW-Land: Menschen in Nshili.

Aus den Parteien
   
Kultur
Cellospielen lernen – das neue Unterrichtsangebot im Sinziger Zehnthof

Schnuppernachmittage 31. März / 1. April 2007, Zehnthofstr. 2, Sinzig

Seit Januar diesen Jahres gibt es im Zehnthof die Möglichkeit Cello zu lernen. Die studierte Heidelberger Cellistin und erfahrene Musikpädagogin Monika Recker unterrichtet im Einzel- und Gruppenunterricht Kinder ab fünf Jahren, Erwachsene und bereits fortgeschrittene Spieler.

Am ersten Rheinland-Pfälzischen Ferienwochenende finden zwei Schnuppernachmittage in den neu hergerichteten Räumen im Zehnthof statt. Die Besucher werden viel Wissenswertes  rund ums  Cello erfahren, Einblicke in die Praxis des Unterrichts bekommen und natürlich Gelegenheit haben, selbst Cello zu spielen. Instrumente in verschiedenen Größen stehen bereit.

„Durch Ausprobieren lässt sich am besten herausfinden, welches Instrument gut zu einem passt,“ meint Monika Recker, die seit Anfang der 90er Jahre als Cellolehrerin tätig ist.

Vorabinformationen auch unter der Telefonnummer: 02642 998 501.

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Duo Felice
Die Volkshochschule informiert


Die Kurse der VHS Sinzig beginnen in Kürze. Wie in jedem Semester erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick. Weitere Einzelheiten sind dem Programmheft zu entnehmen, das in alle Haushalte verteilt wurde. Wer es nicht bekommen hat, kann es im Bürgerbüro der Stadt Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 gerne anfordern.
Weitere Kursleiter willkommen Sinzig. Die VHS Sinzig hat das Glück, auf zahlreiche bewährte Kursleiterinnen und Kursleiter zurückgreifen zu können. Dennoch sind für das kommende Semester 2007/2008 auch neue Kursleiter willkommen. So werden bei den Sprachen vor allem Niederländisch, Schwedisch und Türkisch nachgefragt. Aber auch Kurse in der Gesundheitsbildung oder im kreativen Bereich sind beliebt. Interessenten können sich beim Leiter der VHS Sinzig, Johannes Büchel, Tel. (0 26 42) 40 01 31 erkundigen.

Sicherheit bei der Waldarbeit
Sinzig. Die nächsten VHS-Kurse „Sicherheit bei der Waldarbeit“ beginnen wir folgt: 26. und 27. Januar (Kurs 517), 9. und 10. Februar (Kurs 518)., 9. und 10. März (Kurs 519) sowie 23. und 24. März (Kurs 520). Beginn ist freitags um 18.00 Uhr und samstags um 8.00 Uhr. Die Teilnehmer wurden sofort nach der Anmeldung informiert. Die Kurse sind ausgebucht. Diese Meldung dient lediglich den angemeldeten Teilnehmern als Erinnerung.
  
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Traumhafte Entspannung
Sinzig. Im Rahmen der Sinziger VHS veranstalt der Lebensberater Herbert Moizisch einen Workshop für Gestresste zum Regenerieren und Entwickeln gesünderer Perspektiven für den persönlichen Alltag. Worum geht es? Kinder würden einen Erwachsen als „cool“ bezeichnen, der sich nicht aus der Ruhe bringen lässt, Geduld aufbringt, bei Kritik nicht defensiv reagiert. Einen, der eigene Fehler zugeben kann, in schwierigen Situationen entspannt bleibt, Eskalation vermeidet, Wogen glättet und ansonsten optimistisch und selbstsicher ist. Ziel des Kursleiters ist, Werkzeuge und Sichtweisen zu vermitteln, welche die Teilnehmer in die Lage versetzen, sich diesem geradezu unerreichbar scheinenden Idealbild vor allem im täglichen Leben weitgehend anzunähern. Es wird der Frage nachgegangen, welche Faktoren eine entspannte Haltung torpedieren und uns möglicherweise den Schlaf rauben. Daneben werden eine Reihe praktischer Übungen für eine ganzheitliche Entspannung durchgeführt sowie bewährte Richtlinien erörtert, wie man entspannter – und somit gesünder und glücklicher - durchs Leben geht. Kursleitung: Herbert Moizisch Ort Ka-Sana Studio Sinzig
Zeit: Freitag, 16. März, 20-22 Uhr, Samstag, 17. März, 15-22 Uhr, Sonntag, 18. März, 15-18 Uhr.
Info: (0 26 42) 99 32 70

Apothekennotdienst

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