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  Aus der Stadt  

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT SINZIG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 0 7

Der Stadtrat der Stadt Sinzig hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jetzt gültigen Fassung am 14. Dezember 2006 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 09.01.2007 – Az: 4.1-03-25-300 - hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 2007
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 17.517.500,-- €
in der Ausgabe auf 17.517.500,-- €
b) im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 6.450.900,-- €
in der Ausgabe auf 6.450.900,-- €
festgesetzt.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist,
wird festgesetzt auf 2.779.000,-- €.

§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für die Stadtwerke
festgesetzt auf 380.000,-- €.
(Wasserversorgung = 160.000,-- € und Abwasser = 220.000,-- €)

§ 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben dieses Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, sind
festgesetzt auf: 1.500.000,-- €
Kassenkredite für Eigenbetriebe und der mit diesen verbundenen Einrichtungen nach § 55 Abs. 2 GemO oder solcher, die nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden und die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Wirtschaftsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, werden für die Stadtwerke auf insgesamt 100.000,-- € festgesetzt.

§ 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2007 werden wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 269 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 320 %

2. GEWERBESTEUER: nach Ertrag 352 %

3. HUNDESTEUER: einheitlich im gesamten Stadtbereich für den 1. Hund 51,00 € für den 2. Hund 77,00 € für jeden weiteren Hund 102,00 € „gefährliche Hunde“ 511,00 €

§ 6 Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen und für die Fremdenverkehrsabgaben (§§ 7,8 und 12 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz) vom 20. Juni 1995 werden wie folgt festgesetzt:

a) Straßenreinigungsgebühr gemäß § 6 der Gebührenordnung
1. Straßenreinigung mit nicht verkehrsberuhigtem Ausbau je qm Kehrfläche 0,53 €
2. Straßenreinigung im verkehrsberuhigten Ausbau je qm Kehrfläche 1,04 €

b) Fremdenverkehrsbeitrag: wird gemäß § 3 der Beitragssatzung auf 10 % des Meßbetrages festgesetzt.

c) Kurbeitrag: wird gemäß § 3 der Beitragssatzung auf 0,50 € je Übernachtung festgesetzt. § 7 Entsprechend der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes wird
a) für die Festsetzung einer Leistungsstufe
b) für die Zahlung von Leistungsprämien und Leistungszulagen ein Pauschalbetrag von 3.000,-- € festgesetzt.

HINWEIS Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.01.2007 bis 31.01.2007 während der Dienstzeiten von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr freitags bis 12.30 Uhr donnerstags bis 18.00 Uhr im Rathaus in Sinzig - Zimmer 209 - öffentlich aus.

Sinzig, 15. Januar 2007
- gez. –
Bürgermeister



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