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Tipps für Grünabfall und Martinsfeuer
 

 

STRÄUCHER UND ÄSTE NUR BIS 1,50 METER ZUR STRASSENSAMMLUNG LEGEN

Herbstlaub gehört nicht zum Restmüll - Verkehrssicherheit beachten - AWB gibt Tipps
Geschnittene Hecken, Sträucher und Bäume, die zur Grünabfallsammlung an die Straße gestellt werden, dürfen die Müllabfuhr nicht behindern. Außerdem ist Herbstlaub kein Abfall und gehört nicht in die schwarze Restmülltonne. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) hin und nennt Einzelheiten.
Wenn Äste bis in die Straße hineinragen, können sie eine Verkehrsbehinderung darstellen, auch für Müllfahrzeuge. Daher sollten Grundstückseigentümer die Pflanzen entsprechend kürzen. Für Grundstückseigentümer besteht eine private Verkehrssicherungspflicht. Reichen Äste bis in die Fahrbahn, müssen sie sich in einer Höhe von mindestens vier Metern befinden. Der kräftige Rückschnitt von Bäumen und Hecken auch an der Grundstücksgrenze bietet sich vor dem Winter und im Frühjahr an. Aus Gründen des Naturschutzes sollten diese Arbeiten bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Für Grünabfälle bietet der Kreis Ahrweiler mehrere Entsorgungsmöglichkeiten an. Das Abfallwirtschaftszentrum "Auf dem Scheid" in Niederzissen sowie die Müllumladestation Leimbach nehmen bis sechs Mal jährlich jeweils rund 200 Kilogramm des Materials kostenlos an.
Vor allem aber können Grünabfälle bei den Straßensammlungen entsorgt werden. Die Abfälle müssen gebündelt bereitgestellt werden. Der Astdurchmesser darf maximal 15 Zentimeter und die Länge 1,5 Meter betragen, damit das Material noch verarbeitet und verwertet werden kann. Pro Sammlung und Haushalt werden maximal drei Kubikmeter kostenlos mitgenommen. Die Termine dieser Sammlungen stehen im Abfallratgeber.
Herbstlaub ist ökologisch wertvoll und gehört daher nicht in die schwarze Restmülltonne. Ein Tipp: Das Laub sollte in windgeschützten Ecken im Garten zusammengeharkt werden und den Winter über liegen bleiben. Denn solche Laubansammlungen bilden wertvolle Winterquartiere für Kleintiere. Auch das Kompostieren stellt aktiven Umweltschutz dar. So gibt die Flächenkompostierung (Mulchen) unter Bäumen und Hecken dem Boden wichtige Nährstoffe zurück und bietet Regenwürmern oder Igeln Nahrung und Schutz.
Wer keinen Garten oder sonstige Verwendungsmöglichkeiten hat, sollte das Laub in die braune Biotonne werfen. Dann werden die verrottenden Blätter ebenfalls einer Kompostierung zugeführt. Bei den Grünabfallsammlungen im AW-Kreis wird Laub in Pappkartons und Papiersäcken mitgenommen, so der AWB abschließend.

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Brennmaterial kurzfristig aufschichten - Brauchtum und Umweltschutz verbinden

Wenn Jugendliche im gesamten Kreis Ahrweiler jetzt wieder ihre Martinsfeuer bauen und später abbrennen, sollte dies ohne Gefahr für Mensch und Natur ablaufen. Dazu einige Tipps aus der Kreisverwaltung Ahrweiler, wie das Brauchtum mit dem Umweltschutz verbunden werden kann.
Tiere wie Reptilien, Frösche, Insekten, Mäuse und andere Kleinsäuger müssen geschützt werden. Diese Lebewesen suchen sichere Plätze für die Winterruhe. Geeignet erscheint ihnen dafür das über Wochen aufgeschichtete organische Brennmaterial des Martinsfeuers. Doch Vorsicht: Tiere können am Martinstag Opfer des Flammentodes werden.
Daher sollten die "Bauherren" das Brennmaterial wie Hölzer und Sträucher erst wenige Tage vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz aufschichten. Dies verhindert, dass wild abgelagertes Material auf dem Feuer landet, und gleichzeitig, dass sich Tiere im späteren Brennmaterial einnisten. Sinnvoll ist es auch, das Feuer mit einigem Abstand zum Boden auf Ständern zu errichten. Auch dies mindert den Anreiz für die Tiere, sich dort ihren Platz zur Winterruhe zu suchen.
Die Standorte der Feuer müssen mit den jeweiligen Gemeinde- und Stadtverwaltungen abgestimmt werden. Wer den alten Platz verlässt und einen neuen Standort wählt, muss dies zuvor mit der Kreisverwaltung klären (Landespflege, Ruf 02641/975-232). Das Abbrennen selbst muss drei Tage vorher ebenfalls angemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die einzuhaltenden Mindestabstände betragen in der Regel 100 Meter von Wäldern, Mooren und Heiden sowie 50 Meter von Gebäuden und Verkehrswegen.

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GÄRTNER UND WINZER AUFGEPASST: IMPRÄGNIERTES HOLZ IST SONDERMÜLL

Verbrennen führt zu hohen Geldstrafen

Althölzer aus Landwirtschaft und Weinbau, die imprägniert oder auf sonstige Weise mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, sind Sondermüll und müssen entsprechend entsorgt werden. Solche Hölzer dürfen nicht verbrannt oder mit dem normalen Restmüll beseitigt werden. Darauf macht der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) aufmerksam.
Die Altholzverordnung teilt Hölzer in vier Gruppen ein: Von A I (beispielsweise unbehandeltes Vollholz) bis A IV (beispielsweise Weinbergspfähle, Bahnschwellen, imprägnierte Gartenmöbel, Fenster, Außentüren, Konstruktionshölzer oder Jägerzäune). Ziel der Verordnung ist es, mit Schadstoffen belastete Hölzer aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen und umweltgerecht zu beseitigen.
Im Kreis Ahrweiler stehen zur Entsorgung von Altholz im Abfallwirtschaftszentrum "Auf dem Scheid" in Niederzissen und auf der Müllumladestation Leimbach entsprechende Container bereit, in die Schadstoffhölzer gegen Gebühr eingefüllt werden können.
Weitere Infos gibt es im Internet auf den AWB-Seiten unter www.awb.aw-online.de oder über die Kreisseite www.kreis.aw-online.de (AWB anklicken). Für eine telefonische Beratung steht die AWB-Abfallberatung gerne zur Verfügung:
Ruf 02641/975-444 oder 975-222.

 

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Vergabe von hochstämmigen Obstbäumen in Sinzig

Ortsvorsteher geben bis 20. 11. Gutscheine aus

In diesem Jahr können wieder ab 29. Oktober verbilligte hochstämmige Obstbäume bezogen werden. Diese
dürfen jedoch nicht in Vorgärten usw. gepflanzt werden sondern vorrangig auf Wiesen, Hängen etc. Pro Grundstückseigentümer können maximal drei Bäume abgegeben werden. Sowohl die Stadt Sinzig als auch die Baumschule Söhnchen beteiligen sich an der Bezuschussung für Bäume.

Bei den jeweiligen Ortsvorsteher ist die Vergabe zu beantragen. Diese stellen einen Berechtigungsschein aus, mit dem die Bäume bei der Baumschule Söhnchen bis 31.12.2004 abgeholt werden können. Es wird um Verständnis gebeten, dass bei großer Nachfrage weniger als drei Bäume pro Antragsteller vergeben werden.

Für jeden Baum (Wert über 30 €) ist eine Schutzgebühr von 5,00 € zu entrichten, die bei den Ortsvorstehern zu zahlen ist. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Ortsvorsteher in Verbindung.

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Für Veranstaltungshinweise von Vereinen steht zusätzlich
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