STRÄUCHER
UND ÄSTE NUR BIS 1,50 METER ZUR STRASSENSAMMLUNG LEGEN
Herbstlaub gehört
nicht zum Restmüll - Verkehrssicherheit beachten - AWB gibt Tipps
Geschnittene Hecken, Sträucher und Bäume, die zur Grünabfallsammlung
an die Straße gestellt werden, dürfen die Müllabfuhr nicht
behindern. Außerdem ist Herbstlaub kein Abfall und gehört nicht
in die schwarze Restmülltonne. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb
Kreis Ahrweiler (AWB) hin und nennt Einzelheiten.
Wenn Äste bis in die Straße hineinragen, können sie eine
Verkehrsbehinderung darstellen, auch für Müllfahrzeuge. Daher
sollten Grundstückseigentümer die Pflanzen entsprechend kürzen.
Für Grundstückseigentümer besteht eine private Verkehrssicherungspflicht.
Reichen Äste bis in die Fahrbahn, müssen sie sich in einer Höhe
von mindestens vier Metern befinden. Der kräftige Rückschnitt
von Bäumen und Hecken auch an der Grundstücksgrenze bietet sich
vor dem Winter und im Frühjahr an. Aus Gründen des Naturschutzes
sollten diese Arbeiten bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Für Grünabfälle bietet der Kreis Ahrweiler mehrere Entsorgungsmöglichkeiten
an. Das Abfallwirtschaftszentrum "Auf dem Scheid" in Niederzissen
sowie die Müllumladestation Leimbach nehmen bis sechs Mal jährlich
jeweils rund 200 Kilogramm des Materials kostenlos an.
Vor allem aber können Grünabfälle bei den Straßensammlungen
entsorgt werden. Die Abfälle müssen gebündelt bereitgestellt
werden. Der Astdurchmesser darf maximal 15 Zentimeter und die Länge
1,5 Meter betragen, damit das Material noch verarbeitet und verwertet
werden kann. Pro Sammlung und Haushalt werden maximal drei Kubikmeter
kostenlos mitgenommen. Die Termine dieser Sammlungen stehen im Abfallratgeber.
Herbstlaub ist ökologisch wertvoll und gehört daher nicht in
die schwarze Restmülltonne. Ein Tipp: Das Laub sollte in windgeschützten
Ecken im Garten zusammengeharkt werden und den Winter über liegen
bleiben. Denn solche Laubansammlungen bilden wertvolle Winterquartiere
für Kleintiere. Auch das Kompostieren stellt aktiven Umweltschutz
dar. So gibt die Flächenkompostierung (Mulchen) unter Bäumen
und Hecken dem Boden wichtige Nährstoffe zurück und bietet Regenwürmern
oder Igeln Nahrung und Schutz.
Wer keinen Garten oder sonstige Verwendungsmöglichkeiten hat, sollte
das Laub in die braune Biotonne werfen. Dann werden die verrottenden Blätter
ebenfalls einer Kompostierung zugeführt. Bei den Grünabfallsammlungen
im AW-Kreis wird Laub in Pappkartons und Papiersäcken mitgenommen,
so der AWB abschließend.
Brennmaterial kurzfristig aufschichten - Brauchtum und Umweltschutz verbinden
Wenn Jugendliche im
gesamten Kreis Ahrweiler jetzt wieder ihre Martinsfeuer bauen und später
abbrennen, sollte dies ohne Gefahr für Mensch und Natur ablaufen.
Dazu einige Tipps aus der Kreisverwaltung Ahrweiler, wie das Brauchtum
mit dem Umweltschutz verbunden werden kann.
Tiere wie Reptilien, Frösche, Insekten, Mäuse und andere Kleinsäuger
müssen geschützt werden. Diese Lebewesen suchen sichere Plätze
für die Winterruhe. Geeignet erscheint ihnen dafür das über
Wochen aufgeschichtete organische Brennmaterial des Martinsfeuers. Doch
Vorsicht: Tiere können am Martinstag Opfer des Flammentodes werden.
Daher sollten die "Bauherren" das Brennmaterial wie Hölzer
und Sträucher erst wenige Tage vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz
aufschichten. Dies verhindert, dass wild abgelagertes Material auf dem
Feuer landet, und gleichzeitig, dass sich Tiere im späteren Brennmaterial
einnisten. Sinnvoll ist es auch, das Feuer mit einigem Abstand zum Boden
auf Ständern zu errichten. Auch dies mindert den Anreiz für
die Tiere, sich dort ihren Platz zur Winterruhe zu suchen.
Die Standorte der Feuer müssen mit den jeweiligen Gemeinde- und Stadtverwaltungen
abgestimmt werden. Wer den alten Platz verlässt und einen neuen Standort
wählt, muss dies zuvor mit der Kreisverwaltung klären (Landespflege,
Ruf 02641/975-232). Das Abbrennen selbst muss drei Tage vorher ebenfalls
angemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Die einzuhaltenden Mindestabstände betragen in der Regel 100 Meter
von Wäldern, Mooren und Heiden sowie 50 Meter von Gebäuden und
Verkehrswegen.
GÄRTNER
UND WINZER AUFGEPASST: IMPRÄGNIERTES HOLZ IST SONDERMÜLL
Verbrennen
führt zu hohen Geldstrafen
Althölzer aus
Landwirtschaft und Weinbau, die imprägniert oder auf sonstige Weise
mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, sind Sondermüll und müssen
entsprechend entsorgt werden. Solche Hölzer dürfen nicht verbrannt
oder mit dem normalen Restmüll beseitigt werden. Darauf macht der
Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) aufmerksam.
Die Altholzverordnung teilt Hölzer in vier Gruppen ein: Von A I (beispielsweise
unbehandeltes Vollholz) bis A IV (beispielsweise Weinbergspfähle,
Bahnschwellen, imprägnierte Gartenmöbel, Fenster, Außentüren,
Konstruktionshölzer oder Jägerzäune). Ziel der Verordnung
ist es, mit Schadstoffen belastete Hölzer aus dem Stoffkreislauf
auszuschleusen und umweltgerecht zu beseitigen.
Im Kreis Ahrweiler stehen zur Entsorgung von Altholz im Abfallwirtschaftszentrum
"Auf dem Scheid" in Niederzissen und auf der Müllumladestation
Leimbach entsprechende Container bereit, in die Schadstoffhölzer
gegen Gebühr eingefüllt werden können.
Weitere Infos gibt es im Internet auf den AWB-Seiten unter www.awb.aw-online.de
oder über die Kreisseite www.kreis.aw-online.de
(AWB anklicken). Für eine telefonische Beratung steht die AWB-Abfallberatung
gerne zur Verfügung:
Ruf 02641/975-444 oder 975-222.
Vergabe von hochstämmigen Obstbäumen in Sinzig
Ortsvorsteher geben bis 20. 11. Gutscheine aus
In diesem Jahr können wieder ab 29. Oktober verbilligte hochstämmige
Obstbäume bezogen werden. Diese dürfen
jedoch nicht in Vorgärten usw. gepflanzt werden sondern vorrangig auf
Wiesen, Hängen etc. Pro Grundstückseigentümer können
maximal drei Bäume abgegeben werden. Sowohl die Stadt Sinzig als auch
die Baumschule Söhnchen beteiligen sich an der Bezuschussung für
Bäume.
Bei den jeweiligen
Ortsvorsteher ist die Vergabe zu beantragen. Diese stellen einen Berechtigungsschein
aus, mit dem die Bäume bei der Baumschule Söhnchen bis 31.12.2004
abgeholt werden können. Es wird um Verständnis gebeten, dass
bei großer Nachfrage weniger als drei Bäume pro Antragsteller
vergeben werden.
Für jeden
Baum (Wert über 30 €) ist eine Schutzgebühr von 5,00 €
zu entrichten, die bei den Ortsvorstehern zu zahlen ist. Bitte setzen
Sie sich mit Ihrem Ortsvorsteher in Verbindung.
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