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Feuerwehr Sinzig – Stadtrat entscheidet sich überraschend für die Jahnwiese

Feuerwehrgerätehaus Visualisierung RWK Architekten Remagen

Beschlussvorlage des Bauausschusses gekippt – Standort Sandkauler Weg nicht förderfähig

In der Sitzung des Bauausschusses vom 6.11. wurde nach zähen Diskussionen der Fraktionen beschlossen, die beiden Standorte Jahnwiese und Bauhofgelände zu prüfen. (Rhein-Ahr Anzieger berichtete) Für die Sitzung des Stadtrates am 28.11. stand unter Tagesordnungspunkt 11 erneut das Feuerwehrgerätehaus.

Neue Sachverhalte

Einige neue Aspekte wurden zwischenzeitlich ermittelt. So könnten die bisher geschätzten Mehrkosten des Umzugs, bzw. Erweiterung des Bauhofs reduziert werden. In der Sitzungsvorlage heißt es dazu: „Da es im Zusammenhang mit dem Umbau und der Sanierung des Bauhofes keinerlei belastbare Plangrundlagen existieren, ist eine Aussage zu möglichen Kosten aktuell nur rudimentär möglich. Im Hinblick auf die „ersparten“ Abbruchkosten der Gesamtbeseitigung der baulichen Anlagen auf dem Bauhofgrundstück fallen diese sicherlich geringer aus. Zudem fallen keine Grunderwerbskosten für einen neuen Bauhofstandort an, so dass sich zumindest diese Kosten gegenüber der bisherigen Planung geringer darstellen lassen. Nachteilig wirkt sich jedenfalls aus, dass das frei werdende Grundstück im Gewerbegebiet dann für eine gewerbliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen wird und eine zukünftige Entwicklung des Bauhofes auf dem Gelände nicht mehr möglich ist.

Weiterhin wurde das bestehende Gebäude durch die Arbeitsmedizin und Arbeitssicherung in Augenschein genommen. Die Erläuterung in der Sitzungsvorlage dazu: „Zwischenzeitlich haben Begehungen des Bestandsgebäudes durch die Arbeitsmedizin sowie Arbeitssicherheit der Stadt Sinzig und der Unfallkasse Rheinland-Pfalz stattgefunden. Es sind derzeit teils umfassende Prüfungen und Bausubstanzanalyse beauftragt, deren Ergebnisse ggfls. kurzfristige Handlungsbedarfe auslösen. Hierüber wird gesondert berichtet und soweit erforderlich beraten. Ungeachtet dessen kommt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in einem Schreiben vom 19.11.2024 zu dem Schluss, dass „schnellstmöglich die Standortfrage für das neue Feuerwehrgerätehaus geklärt werden sollte, sodass das Vorhaben „Neubau“ der Stadt Sinzig in die Tat umgesetzt werden kann“.

Dazu kam noch ein weiteres – unter Umständen – KO-Kriterium für den Bauhof. Ein Feuerwehrgerätehaus ist nur dann förderfähig, wenn die Einsatzzeiten eingehalten werden können. Nach Angaben der Feuerwehr ist das am Standort Bauhof nicht möglich. Ob das für das Bauhofgelände im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zutrifft, kann erst bei weiteren Planungsverfahren ermittelt werden.

Noch offene Fragen

In den bisherigen Beratungen stellten sich viele noch offene Fragen, die inzwischen in einem Fragenkatalog zusammengefasst und beantwortet wurden.
Des Fragenkatalog finden Sie unter dem Link: https://sinzig.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=202411811100248

Bei der Diskussion in der sechsten Stadtratssitzung wurden einige neue überzeugende Argumente aus den Fraktionen vorgetragen und so zog sich Tagesordnungspunkt 11 bis gut 21:30 Uhr. Es gab mehrere Stimmen, die der Beschlussvorlage in der vorliegen Form nicht zustimmen wollten, und so wurde eine Pause zur Beratung eingelegt. Wie auch in der Bauausschusssitzung am 6.11. trafen sich die Fraktionsvorsitzenden nach interner Beratung mit dem Bürgermeister, um die Beschlussvorlagen und die Reihenfolge der abzustimmenden Beschlüsse festzulegen.

Die Beschlussvorlagen

Der erste Beschlussvorschlag war identisch mit dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses. Wörtlich heißt es: „Der Stadtrat beschließt, einen Planungsauftrag zur Planung eines Feuerwehrhaueses an den Standorten „Jahnwiese“ und „Sandkauler Weg“ zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 2 zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Gleichzeitig beschließt der Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Standorte „Jahnwiese“ und „Sandkauler Weg“ in die Wege zu leiten.
Sollten sich in den Verfahren keine in der Abwägung unüberwindbaren Hindernisse ergeben, wird
nur der Standort „Jahnwiese“ weiterverfolgt
„.
Dieser wurde mit 11 Ja- und 19 Nein-Stimmen abgelehnt.
Dadurch kam der zweite Beschlussvorschlag zum Tragen. Der Stadtrat beschließt die Jahnwiese als Standort des Feuerwehrgerätehauses. Dieser wurde mit 21 Ja- zu 9 Nein-Stimmen beschlossen.
Der dritte Beschlussvorschlag wäre der Standort Bauhof gewesen und der vierte Barbarossastraße zwischen Parkdeck und Löwen. Die beiden letzten Abstimmungen entfielen, da die Jahnwiese bereits beschlossen wurde.
Damit kann das Planungsverfahren zum Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses auf der Jahnwiese starten. Ob durch das Abstimmungsergebnis die mehrfach eingebrachten Einwände gegen den Standort Jahnwiese gegenstandslos sind, bleibt abzuwarten.

Weitere Unterlagen und Dokumente zur Beschlussvorlage und der Fragenkatalog mit Antworten zum Download unter: https://sinzig.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=202411811100248

AG

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